Maria Klein-Schmeink
Maria Klein-Schmeink
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Frederik B. •

Frage an Maria Klein-Schmeink von Frederik B. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrte Frau Klein-Schmeink,

meine Frage bezieht sich auf die studentischen Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung. Dieser liegt für Studenten, die über 538,60 EUR (Angabe meiner gesetzlichen Krankenversicherung, bei anderen noch geringer) verdienen bei 105,80 EUR. Unabhängig von der für viele Studenten schwiegen finanziellen Situation in der Corona Zeit ist diese Beitragshöhe unverhältnismäßig hoch in Relation zum üblichen Einkommen eines Studenten. Angenommen man verdient 550 EUR, so würde man nach allen Abzügen (nicht nur die der Krankenversicherung) unter die Grenze von 450 EUR kommen. Der Anreiz einem Werkstudentenjob nachzugehen wird dadurch nachhaltig beschädigt. Wieso ist es nicht möglich einen gleitenden Durchschnitt in der Kalkulation anzulegen. Man könnte jeden Euro, der über die 450 EUR hinaus verdient wird, mit einem bestimmten Prozentsatz belegen. Ich bitte Sie um Ihre Meinung und eine Stellungnahme. Wie steht Ihre Partei zu diesem Thema?

Mit freundlichen Grüßen

Frederik Braun

Maria Klein-Schmeink
Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr B..

vielen Dank für Ihre Zuschrift.

Nach § 245 SGB V beträgt der Beitragssatz in der studentischen Krankenversicherung sieben Zehntel des allgemeinen Beitragssatzes und damit 10,22% des Einkommens. Als Einkommen werden die BAföG-Bedarfssätze herangezogen. Ab dem 1. August 2020 sind das 752 Euro. Dazu kommen der kassenindividuelle Zusatzbeitrag, der derzeit 1,1% beträgt und der Beitrag zur Pflegeversicherung. Das wären ab dem nächsten Semester bei einem durchschnittlichen Zusatzbeitrag für kinderlose Studentinnen oder Studenten ab 23 Jahre 14,62% Beitrag auf 752 Euro, also insgesamt gut 109 Euro. Das gilt auch für Studentinnen und Studenten, die weniger oder kein BAföG erhalten, weil sie bspw. von ihren Eltern unterstützt werden.

Sie können während der Vorlesungszeit bis zu 20 Stunden in der Woche arbeiten und sich etwas hinzuverdienen, ohne dass sich der Krankenkassenbeitrag ändert. Erst wenn Sie die 20-Stunden-Grenze überschreiten, müssen Sie sich regulär zu einem höheren Beitragssatz versichern. Für BAföG-Empfänger*innen gibt es zudem eine Zuverdienstgrenze von 5.400 Euro im Jahr (450 Euro im Monat), bei deren Überschreiten sich die BAföG-Zahlung entsprechend verringert.

Der Betrag, den Ihre Krankenkassen genannt hat, orientiert sich also nicht an dem Betrag, den Sie dazuverdienen. Der ist versicherungsfrei, solange 20 Stunden in der Woche nicht überschritten werden. Sondern er orientiert sich an dem Betrag, der als Bedarf für den Lebensunterhalt angenommen wird, wenn ein Student oder eine Studentin nicht zuhause wohnt.

Wenn Ihr Lebensunterhalt einzig aus dem Verdienst von bspw. den genannten 550 Euro besteht, sollten Sie prüfen, ob Sie ein Anrecht auf BAföG haben.

Sie sprechen auch die schwierige Situation an, in der sich viele Student*innen aufgrund von Corona befinden, weil ihre Jobs wegbrechen. Für diese Studierenden hat die grüne Bundestagsfraktion bereits im April eine Öffnung des BAföGs vorgeschlagen. Vgl. https://dipbt.bundestag.de/doc/btd/19/187/1918707.pdf

Persönlich wünsche ich Ihnen alles Gute und hoffe, dass Sie gut durch diese schwierige Zeit kommen.

Mit freundlichen Grüßen

Maria Klein-Schmeink

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