Maria Klein-Schmeink
Maria Klein-Schmeink
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Jörg B. •

Frage an Maria Klein-Schmeink von Jörg B. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrte Frau Klein-Schmeink,

Vereiningung "Leben spenden! e. V." will eine Plattform auch sein für die, die sich dafür engagieren, dass das Thema Organspende im Bewusstsein von Politik, Gesellschaft und im Gesundheitswesen zur Selbstverständlichkeit wird. https://leben-spenden.org/wer-wir-sind/

Die bei den Stellungnahmen im BT https://www.bundestag.de/ausschuesse/a14/anhoerungen/stellungnahmen-inhalt-658480 ausgewiesene "Leben spenden! e. V." ist eine Gemeinschaft mit z.B. der Bundespatientenbeauftragten Prof. Dr. Claudia Schmidtke (im Vorstand), Dr. Gregor Gysi, Dr. Thomas Oppermann, Dr. med. Dipl.-Biol. Thomas Breidenbach, Geschäftsführender Arzt der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) Region Bayern, Prof. Dr. Johann Pratschke, Direktor der Klinik für Allgemein-, Visceral- und Transplantationschirurgie, Charité – Universitätsmedizin Berlin (jeweils Gründungsmitglied und Unterstützer der ersten Stunde). "Junge Helden e.V." (Gründungsmitglied und Unterstützer der ersten Stunde) hat sich zum Ziel gesetzt, über Organspende zu informieren mit Schulbesuchen, Vorträgen, Sport-Events, Partys und medialer Präsenz https://www.lust-auf-gut.de/gutmacher/junge-helden/. .

Von 19 gelisteten Organisationen und Einzelexperten sind neben "Leben spenden! e.V." selbst, 3 weitere Unterstützer und Gründer von "Leben spenden e.V." als Organisation oder Einzelexperten in dieser Anhörung benannt. Sozusagen ein Experte, der viermal unter einem jeweils anderen Namen auftritt. Ist eine solche Anhörung eine reine Werbemaßnahme, mit der einzelne Abgeordnete ihre Interessen im Rahmen der von ihnen protegierten Widerspruchslösung den Abgeordneten "verkaufen" wollen, sozusagen reinste Interessen-(Lobbyistenpolitik)?

Wurde die Organtransplantation nach den Prinzipien der evidenzbasierten Medizin bewertet, wonach methodisch streng geprüft wird, ob eine Therapie etwas taugt oder nur den Herstellern nutzt? Falls ja, wo sind die zugrundeliegenden Studien öffentlich einsehbar?

Maria Klein-Schmeink
Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr B.,

bei der von Ihnen erwähnten Anhörung des Gesundheitsausschusses stand es Unterstützern der beiden interfraktionellen Gesetzentwürfe zur Organspende und der einen Antrag vorstellenden AfD frei, innerhalb einer zwischen den Gruppen verabredeten Höchstzahl die von ihnen präferierten Verbände und Organisationen einzuladen. Bei Fragen bezüglich der von den Unterstützern der Widerspruchsregelung ausgewählten und eingeladenen Verbände und Organisationen kann ich Ihnen folglich keine Antworten geben.

Bei der Anhörung ging es hauptsächlich um die Frage, wie die individuelle Zustimmung zur Organspende gesetzlich geregelt wird. Es ging nicht um die Bewertung der Organtransplantation als solcher, welche einzelfallbezogen im klinischen Kontext stattfindet. Hierzu gibt § 10 des Transplantationsgesetzes die Notwendigkeit einer Organübertragung als ein Kriterium für die Aufnahme in die Warteliste für Organtransplantationen vor. § 10 sieht weiterhin vor, dass die Aufnahme in diese Liste nach Regeln zu entscheiden ist, die dem Stand der Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft entsprechen.

Das Protokoll der Anhörung können Sie hier einsehen: https://www.bundestag.de/resource/blob/660562/60c5aa266bf4efc0fca4ee532671ae40/059_25-09-2019_Organspende-data.pdf

Mit freundlichen Grüßen

Maria Klein-Schmeink

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