Maria Klein-Schmeink
Maria Klein-Schmeink
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Alexander V. •

Frage an Maria Klein-Schmeink von Alexander V. bezüglich Umwelt

Liebe Frau Klein-Schmeink,

im Vorfeld der anstehenden Wahlen möchte ich Sie um Ihr Statement zu den folgenden beiden Themen bitten:

- Umsetzung der Düngeverordnung: seit Mitte Januar stinkt das gesamte Münsterland bis zum Himmel nach Gülle. Pünktlich zum (vorgezogenen) Ende der Sperrfrist verbringen die Bauern wiedermal Unmengen von Gülle auf die 20cm tief gefrorenen Böden. Die Auswirkung dessen auf den Schadstoffgehalt unserer Oberflächengewässer und des Grundwassers sind inzwischen hinreichend erforscht und allen bekannt. Wie werden Sie sich im Parlament für die Umsetzung einer natur- und umweltgerechten Düngeregelung einsetzen und was ist diesbezüglich in Ihrem Parteiprogramm zu finden?
- Tempolimit: das Umweltbundesamt hat bereits vor vielen Jahren in einer umfangreichen Studie nachgewiesen, dass der einzige, schnell, günstig und effektiv umsetzbare Weg, die Schadstoffbelastung der Luft mit CO2, Feinstaub und sonstigen Verbrennungsprodukten sowie die Lärmbelastung der Umwelt drastischzu senken und im gleichen Zuge die Sicherheit im Strassenverkehrein deutlich zu erhöhen ein generelles Tempolimit auf unseren Autobahnen wäre. Wie werden Sie sich im Parlament bezüglich eines solchen Tempolimits engagieren und was ist diesbezüglich im Programm Ihrer Partei festgelegt?

Vielen Dank vorab für Ihre Rückmeldung!

Maria Klein-Schmeink
Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Vent,

vielen Dank für Ihre Fragen, die ja auch das Münsterland betreffen.

Erst nach einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof hat die Bundesregierung nach sechs Jahren endlich ein neues Düngegesetz vorgelegt. Im März wird hoffentlich eine mit den Ländern abgestimmte Düngeverordnung vorliegen. Aus Grüner Sicht ist das Gesamtpaket aus Düngegesetz und Düngevorordnung dennoch nicht ausreichend, da das Verschmutzen des Wassers mit Nitrat und Phosphat durch Gülle auf diese Weise leider nicht beendet wird. Die Schwelle ab der viehhaltende Betriebe eine Stoffstrombilanz durchführen müssen, ist mit 2,5 GV pro ha eigentlich noch reichlich hoch. So bekommen wir nur die Daten von ca. 6% aller tierhaltenden landwirtschaftlichen Betriebe in Deutschland. Das reicht nicht, um aussagekräftige Daten über die Nitratbelastungen im Grundwasser zu erhalten. Die Grüne Bundestagsfraktion hat daher im Februar diesen Jahres in einem Antrag folgende Forderungen gestellt:
1. das Düngerecht so zu ändern, dass in Zukunft alle Betriebe mit Ausnahme von
Kleinstbetrieben ihre Stoffströme ehrlich bilanzieren müssen. Ab sofort soll das
für Betriebe gelten die mehr als 1,5 Großvieheinheiten pro Hektar halten,
2. die Stickstoffüberschüsse zum Schutz der Gewässer drastisch zu reduzieren und
sich schrittweise die Zielmarke von 30 Kilogramm im Mehrjahresmittel anzunähern,
3. generelle anspruchsvolle Ausbringungsobergrenzen für Stickstoff inklusive Gärresten
und Mineraldünger festzulegen und sofort die Obergrenzen in den „roten
Gebieten“ weiter drastisch zu reduzieren,
4. die Bildung von Ammoniak durch Optimierung der Einarbeitungsmethoden und
Verkürzung der Einarbeitungszeiten deutlich zu reduzieren. Dabei müssen für
Dauergrünlandstandorte praktikable Lösungen gefunden werden,
5. Gebiete mit hoher Phosphatlast zu einer Nullversorgung („Begrenzung der Phosphatzufuhr
auf Höhe der Abfuhr“) zu verpflichten und die Bundesländer zu ermächtigen,
für überversorgte Böden einen Entzug von Phosphor anzuordnen.

http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/18/112/1811206.pdf

Des weiteren sieht unser Wahlprogramm für NRW vor, dass wir neben gesetzlichen Regelungen die Bäuerinnen und Bauern dafür gewinnen wollen, wieder stärker im Einklang mit der Natur zu wirtschaften und mehr für die Artenvielfalt zu tun. Die entsprechenden Zusammenhänge sollen zukünftig bei der landwirtschaftlichen Aus- und Weiterbildung stärker berücksichtigt werden.
Wir halten die Ressource Wasser für eines unserer wichtigsten Lebensmittel und der Zugang zu sauberem Wasser ist ein grundlegendes Menschenrecht für heutige und kommende Generationen, das politisch immer wieder neu erstritten und gesichert werden muss. Ökologisch wertvolle Gewässer bilden Erholungszonen für den Menschen in der Stadt und auf dem Lande und tragen zur Identifikation der Menschen mit ihren Gewässern bei. Wir nehmen die europaweit geltende Vorgabe ernst, dass unsere Gewässer und unser Grundwasser spätestens 2027 wieder einen naturnahen Zustand erreicht haben. Das 2010 begonnene Programm „Lebendige Gewässer“ wollen wir fortsetzen. Dies ist eine Pflichtaufgabe der Kommunen und der Wasserverbände, die nicht an der jeweiligen Kassenlage orientiert werden darf.

https://gruene-nrw.de/wahlprogramm/

Tempolimit:
Mobilität darf als gesellschaftlicher Wert nicht höher bewertet werden als die Wertschätzung des Lebens und der Gesundheit. Wir sind davon überzeugt: Wer sich intensiv für das Ziel "Vision Zero - Null Verkehrstote" einsetzt, der kann es langfristig auch erreichen. Dazu brauchen wir eine Strategie, die darauf basiert, dass der Mensch Fehler macht. Jeder zusätzliche Nutzer des öffentlichen Verkehrs erhöht die Verkehrssicherheit und verlangsamt den Klimawandel. Das Risiko, im Auto zu verunglücken, ist zwölfmal und sich zu verletzten vierzigmal höher als im Zug. Bei 52 % der Alleinunfälle ist nicht angepasste Geschwindigkeit die Hauptursache. Aufklärungs- und Informationskampagnen reichen nicht. Es ist nicht nachvollziehbar, dass es in Deutschland als nahezu einzigem Land der Welt kein allgemeines Tempolimit auf Autobahnen gibt.
Tempo 130 auf deutschen Autobahnen ist genug. Langsamer fahren heißt sicher ankommen.
Was für die Autobahn gut ist, kann für die Landstraße nicht schlecht sein. Auch hier fordern wir eine Geschwindigkeitsreduktion. Die Zahl der Getöteten auf Landstraßen ist am höchsten. Auch für den innerörtlichen Verkehr fordern wir eine weitere Geschwindigkeitsbegrenzung. Das kommt insbesondere den schwächsten Verkehrsteilnehmern und damit unseren Kindern zugute. Die Einhaltung der Regeln ist intensiver zu kontrollieren.

Aktuelle Position der grünen Bundestagsfraktion ist es, die Höchstgeschwindigkeiten auf Autobahnen und zweispurigen Landstraßen durch ein generelles Tempolimit von 120 km/h bzw. 80 km/h zu begrenzen.
Unsere Argumente sprechen für ein Tempolimit: Wir sparen Millionen Tonnen CO2 ein, es entstehen uns keine Kosten. Wenn es allgemein eingeführt wird, müssen höchstens einige wenige Schilder aufgestellt werden. Ein allgemeines Tempolimit würde dafür sorgen, dass die zwei- bis dreifache Menge an CO2 eingespart wird, die durch das milliardenschwere Gebäudesanierungsprogramm eingespart wird.
Des Weiteren gab es auf Autobahnabschnitten ohne Geschwindigkeitsbeschränkungen im Jahr 2007 über 400 Tote. Die Verkehrssicherheitsarbeit in Deutschland ist eine große Erfolgsgeschichte. Die Anzahl der Toten und Schwerverletzten ist seit dem Höhepunkt in
den 70er-Jahren stark zurückgegangen. Aber das Nichtvorhandensein eines Tempolimits hindert uns daran, in diesem Bereich noch weitaus bessere Ergebnisse zu erzielen. Wir wissen ja: Abschnitte ohne Geschwindigkeitsbegrenzung sind im Vergleich zu Abschnitten mit Geschwindigkeitsbegrenzungen weitaus unfallträchtiger.

Unter den größeren Staaten Europas ist Deutschland das einzige Land ohne generelle Geschwindigkeitsbegrenzung auf Autobahnen. Hierin besteht aus unserer Sicht eine wesentliche Ursache dafür, dass die durchschnittliche PS-Zahl von Neuwagen seit Jahren kontinuierlich zunimmt und mögliche Verbrauchsreduzierungen nicht ausgeschöpft werden. Bekanntermaßen lehnt das CSU-geführte Bundesverkehrsministerium generelle Tempolimits weiterhin unverändert ab. Die SPD hatte im vergangenen Bundestagswahlkampf kurzzeitig eine innerparteiliche Debatte über ein generelles Tempolimit, allerdings hat sich damals Kanzlerkandidat Peer Steinbrück sogleich gegen eine Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h auf Autobahnen ausgesprochen.

Mit freundlichen Grüßen
Maria Klein-Schmeink

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