Frage an Maria Klein-Schmeink von Wilfried M. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Frau Klein-Schmeink,
Ihr Abgeordnetenkollege Terpe schrieb hier, daß nicht er mit der Reform der Forensik befaßt ist, sondern Sie (Link 1).
Daher möchte ich - vor dem Hintergrund eigener Berufserfahrungen aus Bereitschaftsdiensten auch in Forensischen Kliniken - nun von Ihnen wissen:
1. Werden die -meines Wissens nie widerrufenen, mit dem allgemeinen ärztlichen Ethos im Einklang stehenden - ethischen Grundforderungen der "Declaration of Hawaii" bei der Reform der Forensik strikt beachtet oder aufgeweicht werden?
2. Ist es wirklich "Nonsens", die Abschaffung von "Fernbegutachtungen" zu fordern, auch wenn gemäß geltender Berufsordnung für Ärzte ein ärztliches Attest ohne vorangegangene persönliche Aufklärung und persönliche Untersuchung gar nicht ausgestellt und ausgereicht werden darf und Ärzte sonst gewöhnlich Strafverfolgung riskieren (2)?
3. Ist womöglich eine radikalere Reform der -m.W. in der NS-Zeit etablierten- Forensik sinnvoll bzw. eine Abschaffung angesichts der Tatsache, daß die in der Berufsordnung ja auch verankerte Wahlfreiheit für Betroffene bzw. Patienten gar nicht abzusichern ist?
4. Wäre es nicht eher sinnvoll, von der JVA aus ambulante Psychiatrie bzw. Psychotherapie zu ermöglichen bei niedergelassenen Therapeuten, welche nicht auch unmittelbar in die disziplinarischen und Sicherungsmaßmahmen eingebunden sind?
Ich bitte um vollständige und wahrheitsgemäße Antworten.
Mit frdl. kollegialen Grüßen
Dipl. med. W. Meißner
1) http://www.abgeordnetenwatch.de/harald_terpe-778-78524--f424475.html#q424475
2) Z.B. FENGER u.a in Dtsch Arztebl 2009; 106(30): A 1506–8: Auch Gefälligkeitsatteste ZUGUNSTEN eines Patienten sind strafbar, wenn keine Untersuchung vorausging: http://www.aerzteblatt.de/archiv/65460/Aerztliche-Gesundheitszeugnisse-Vorsicht-ist-geboten )
Sehr geehrter Herr Meißner,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Für Bündnis 90/Die Grünen sind Heilung oder Linderung der Erkrankung und der Schutz der Bevölkerung vor weiteren Straftaten gleichberechtigte Ziele des Maßregelvollzugs. Eine erfolgreiche Behandlung und Rehabilitation von psychisch kranken und suchtkranken Menschen stellt grundsätzlich den wirksamsten Beitrag zum Schutz und zur Sicherheit der Bevölkerung dar. Die Erfahrungen zeigen: Je qualifizierter und erfolgreicher die Therapie, desto geringer die Rückfallquote, desto geringer die Verweildauer und desto höher die Sicherheit.
Ich stimme Ihnen zu, dass der Maßregelvollzug dringend reformiert werden muss. Sowohl die Anzahl der Menschen in psychiatrischen Maßregeln als auch die Dauer der Unterbringungen haben in den letzten Jahren drastisch zugenommen. Es ist nicht hinnehmbar, dass die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus für den Betroffenen aufgrund der unbestimmten Dauer schwerwiegender sein kann als eine zeitlich befristete Strafe. Der mit Verfassungsrang ausgestattete "Grundsatz der Verhältnismäßigkeit" wird durch diese Entwicklungen in zahlreichen Fällen verletzt.
Die Bundesregierung wird voraussichtlich im Herbst 2015 einen Gesetzentwurf zur Reform des Unterbringungsrechts vorlegen. Ich kann Ihnen versichern, dass die grüne Bundestagsfraktion sich im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens eng mit Betroffenenorganisationen und Fachgesellschaften austauschen und für ein menschenrechtskonformes sowie rechtsstaatliches Strafvollstreckungsrecht einsetzen wird. Insbesondere werden wir unser Augenmerk auf die Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes richten, der sich nicht nur auf die Schwere der prognostizierten Straftat, die zu einer Unterbringung berechtigt, auswirkt, sondern auch auf die Dauer der Unterbringung sowie den Grad des Freiheitsentzugs. Insofern halte ich die von Ihnen angesprochene Hinzuziehung externer Therapeuten und eine Öffnung der stationären Unterbringung für diskussionswürdig.
Ebenso erkenne ich Handlungsbedarf bei der Qualifizierung von Sachverständigen, die Prognosegutachten erstellen, um die hiermit verbundenen Unsicherheiten zu minimieren und Prognoseentscheidungen auf eine verlässliche Grundlage zu stellen. Ein Verzicht auf Gutachten nach Aktenlage dürfte nicht zulässig sein. Das Bundesverfassungsgericht hat klargestellt, dass auf Grund des Gebots bestmöglicher Sachaufklärung die Einholung eines externen Sachverständigengutachtens regelmäßig auch dann nicht verzichtbar ist, wenn der Betroffene seine Mitwirkung an der Erstellung des Gutachtens verweigert (BVerfG, Beschluss vom 11.7.2014 – 2 BvR 689/14).
Auf Bundesebene können wir allerdings nur das Strafvollstreckungsrecht regeln, d.h. die Entscheidungen über die Unterbringung im Maßregelvollzug sowie über die Entlassung aus dem Maßregelvollzug. Für das Maßregelvollzugsrecht, welches die sich während der Unterbringung stellenden Rechtsfragen betrifft, sind dagegen die Länder zuständig.
Anders als die Allgemeinpsychiatrie hat der Maßregelvollzug weniger von den menschenrechtsorientierten Reformen seit der Psychiatrie-Enquete von 1975 profitiert. Neben der langen Unterbringungsdauer in stationären Einrichtungen verletzen insbesondere die Qualität der Begutachtungen, die eingeschränkten Therapieangebote, die Durchführung von Zwangsbehandlungen sowie fehlende Nachsorgeangebote die Rechte von psychisch kranken Menschen. In den Krankenhäusern fehlen oft das Konzept, die Zeit oder schlicht das Personal, um auf die Bedürfnisse der Betroffenen einzugehen. Das muss sich ändern: Das Maßregelvollzugsrecht muss Rechtssicherheit bei Grundrechtseingriffen schaffen und die Patientenrechte angemessen berücksichtigen. Außerdem müssen, wie in allen psychiatrischen Einrichtungen auch, die Anforderungen der UN-Behindertenrechtskonvention beachtet werden, die Ansprüche auf Selbstbestimmung, Diskriminierungsfreiheit und gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe garantiert.
Wir Grüne setzen uns ein für einen Maßregelvollzug der rechtsstaatlichen Anforderungen genügt, der gute am Bedarf der Patienten orientierte Versorgungsangebote bereithält sowie für den Ausbau der Nachsorgeeinrichtungen, die Fort- und Weiterbildung aller Berufsgruppen und die systematische Erfassung und externe Kontrolle der Abläufe im Maßregelvollzug.
Freundliche Grüße
Maria Klein-Schmeink