Maria Klein-Schmeink
Maria Klein-Schmeink
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Frage von Ulf R. •

Frage an Maria Klein-Schmeink von Ulf R. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrte Frau Klein-Schmeink,

als Münsteraner nutze ich keinen PKW, sondern ausschließlich Fahrrad und den ÖPNV als Verkehrsmittel, sofern zu Fuß nicht reicht.

Nun habe ich auch Fahrten für meinen Arbeitgeber unternommen und darüber erfahren, daß entgegen der steuerlichen Absetzbarkeit von 0,30 € je Kilometer (einfache Strecke) die Erstattungspauschale für die Nutzung des privaten PKW, privaten Fahrrad und zu Fuß diskriminiert wird.

PKW: 0,30 €
Fahrrad: 0,05 €
zu Fuß: 0,02 €
(jeweils gesamte Strecke)

Die Anlehnung an die steuerliche Marke von 0,30 € für PKW ist offensichtlich, beim Fahrrad hingegen werden nur 1/6 als Aufwand anerkannt.

Ich kann hier nicht ganz erkennen, wozu das gut sein soll. Entweder klassifiziert man individuell (was kostet es den Eigentümer real je Kilometer sein privates Fahrzeug für dienstliche Aufgaben zu nutzen) oder es gilt die erbrachte Kilometerleistung, unabhängig von der Wahl des Fortbewegungsmittels.

Innerorts ist ein Fahrrad bei entsprechender Leistungsfähigkeit des Fahrers gleich auf mit dem PKW, ggf, sogar schneller. Die körperliche Anstrengung des Radfahrens, Gehens wird hier ausgelassen, wohingegen die Nutzung des öffentlichen Raumes, Luftverschmutzung, etc. Belastung der Straßen, mangel an körperlicher Bewegung voll belohnt wird.

Klar, der Arbeitgeber soll nur erstatten, was es real kostet, aber genau das ja nicht der Fall.
De facto werden Fahrtkosten als Ausgaben von der Steuer abgesetzt und somit kann es dem Arbeitgeber vergleichsweise egal sein.

Praktisch betrachtet wird der einzelne Verkehrsteilnehmer also motiviert eher den PKW zu nehmen, als per Rad und auch die Kombination mit dem ÖPNV zu suchen.

Wäre es nicht prima, wenn der Gesetzgeber einfach die Kilometerleistung pauschal zu vergüten vorschreibt und der Arbeitnehmer sich überlegen kann, welches Verkehrsmittel er nimmt und seine Gesamtleistung erstattet bekommt?

Im Sinne von weniger Autos und gesunderen Bürgern.

Bestes aus dem X-4tel :)
Ulf Röttger

Maria Klein-Schmeink
Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Röttger,

Ihr Anliegen, die Rahmenbedingungen für den Radverkehr zu verbessern und seinen Anteil am gesamten Verkehrsaufkommen zu erhöhen, teile ich vollauf. Wir Grüne setzen uns daher seit langem auf allen politischen Ebenen und politikfeldübergreifend für dieses Ziel ein. Den von Ihnen aufgeführten positiven Effekten des Fahrradfahrens ließen sich noch zahlreiche weitere hinzufügen. Gerade als Gesundheitspolitikerin ist es mir ein großes Anliegen Bewegung im Alltag zu fördern, das Radfahren trägt ohne Zweifel im besonderen dazu bei. So ist es auch zu begrüßen, wenn Arbeitgeber Ihren Arbeitnehmern positive Anreize setzen, damit diese für den Arbeitsweg und dienstliche Fahrten das Rad benutzen.

Die Erstattungspauschalen, die der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer für Dienstfahrten zahlt, sind in Deutschland nicht gesetzlich festgelegt, sondern werden individuell im Arbeitsvertrag fixiert. Somit ist es keine steuerrechtliche Frage. Viele Firmen orientieren sich zwar an den Werten, die im Steuerrecht vorgegeben sind, aber diese sind in keiner Weise für die privatrechtliche Vertragsgestaltung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bindend.

Fahrradfahren ist deutlich günstiger als Autofahren – dies ist einer seiner vielen Vorteile. Dienstfahrten unabhängig vom Verkehrsmittel pauschal zu vergüten, käme daher einer Subventionierung des Radfahrens durch den Arbeitgeber gleich. Eine reizvolle Vorstellung zwar, die voraussichtlich positiven Einfluss auf die Verkehrsmittelwahl der Arbeitnehmer hätte. Arbeitgebern jedoch eine derartige Belohnung des Radfahrens gesetzlich vorzuschreiben, erscheint mir weder sinnvoll noch dürfte dies gerichtsfest sein.

Mit freundlichen Grüßen

Maria Klein-Schmeink

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