Maria Klein-Schmeink
Maria Klein-Schmeink
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Helmut G. •

Frage an Maria Klein-Schmeink von Helmut G. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Abgeordnete,

die MInisterpräsidentenkonferenz hat unverfrorenerweise die Rundfunkgebühr für alle beschlossen. Ich lehne Rundfunk als Volksverdummung ab und besitze gar keine Empfangsgeräte - wieso muß ich für den Schwachsinn zahlen? Was gedenken Sie dagegen zu unternehmen?

Maria Klein-Schmeink
Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Gausepohl,

Die Idee des öffentlich-rechtlichen Rundfunks basiert auf einem Solidarmodell, zu dem alle finanziell beitragen – unabhängig davon, ob und wie sie das Angebot persönlich nutzen. Die bisherige Regelung der Rundfunkgebühr hatte aber zu Recht ein Akzeptanzproblem zum einen wegen der Schnüffelmethoden der GEZ, aber auch, weil immer neue rundfunkfähige Geräte, zum Beispiel Smartphones, auf den Markt kommen, für die gezahlt werden soll.
Die neue Regelung sieht statt der bisherigen Gebühr einen Beitrag pro Wohnung vor. Grundlegend dafür ist die Überlegung, dass der Abgabentatbestand das Programmangebot ist – und nicht der tatsächliche Programmempfang. Damit zahlt auch jede und jeder den gleichen Beitrag. Das bedeutet auch, dass Personen, die bislang nur ein Radio besessen haben, nun mehr zahlen müssen – genauso wie Personen, die wie Sie keinerlei Empfangsgeräte besitzen. In Deutschland besitzen lediglich weniger als ein Prozent aller Haushalte weder Radio noch Fernseher. Es ist daher zwar für die sehr wenigen Betroffenen, zu denen Sie gehören, ungerecht, aber für die Allgemeinheit ist es unbürokratischer und damit kostensparender, ein vereinfachtes System einzuführen. Wenn sich einzelne Haushalte, die kein Gerät haben, befreien könnten, wären die Datenschutzprobleme weiterhin nicht behoben: Die GEZ müsste dann weiterhin in den Wohnungen nach einzelnen Geräten fahnden. Nach dem neuen Modell ist jedoch spätestens an der Haustür Schluss. Befreiungen aus sozialen Gründen (zum Beispiel Arbeitslosengeld II-Empfänger) sind wie bislang möglich. Deswegen unterstützen wir das neue Konzept des Rundfunkbeitrags.
Mit dem Rundfunkbeitrag wird bei weitem nicht nur das öffentlich-rechtliche Programm finanziert: Neben Sendungen in Radio, Fernsehen (mit sämtlichen digitalen Spartenkanälen) oder Internet, finanziert der Rundfunkbeitrag die Landesmedienanstalten, die für die Regulierung privater Rundfunkanbieter, den Jugendmedienschutz, Medienkompetenzprojekte und Bürgermedien, wie die offenen Kanäle, zuständig sind. Auch nicht zu vergessen: Ein Anteil des Rundfunkbeitrags fließt in die jeweiligen Landesfilmförderungen. Die wenigsten deutschen Filme, ob im Kino oder im Fernsehen, würden ohne diese Förderung nicht existieren. Hinzu kommen die Orchester und Chöre der Rundfunkanstalten, die zum Teil Weltklasse haben. Der Rundfunkbeitrag ist also mehr als eine Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Fernseh- und Radio-Programms, er ist ein Kulturbeitrag.

Mit freundlichen Grüßen,

Maria Klein-Schmeink

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