Maria Klein-Schmeink
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Frage von Moritz S. •

Frage an Maria Klein-Schmeink von Moritz S. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie

Herr Frau Klein-Schmeink,

ich studiere in Münster Kommunikationswissenschaft, seit dem WS 09/10 im Master. Den Bachelor habe ich im Juli beendet. Ich beziehe seit dem dritten Semester BaFög etwas unter dem Höchstsatz und warte nun auf meine erneute Bewilligung (seit September). Statt dem Bescheid gab es bisher nur Post, dass ich zwei gezahlte Förderungen vom August und September zurückzuzahlen habe, da die Übergangszeit nicht gefördert wird. Zudem kann ich meine Nebentätigkeit als studentische Hilfskraft wohl nicht mehr ausüben, da ich wegen meines "berufsqualifizierenden Abschluss" wissenschaftlicher Mitarbeiter werden muss. (= teurer, also besser wieder einen BA Studenten einstellen)

Nach etwas Recherche habe ich erfahren, dass es wohl Anträge zur Änderung des Gesetzes gibt, die Bundesregierung aber abgelehnt hat, mit der Begründung, der Verwaltungsaufwand für die Rückforderung wäre zu groß, sofern der Antragsteller und BaFög-Bezieher am Ende doch nicht weiterstudiert/ausgebildet wird und daher nicht berechtigt ist.

Stattdessen wird für die Zwischenzeit auf HartzIV verwiesen. Ich habe bereits einen HartzIV Antrag ´live´ mitverfolgt und kann aus Erfahrung sagen, dass dies mitnichten weniger Verwaltungsaufwand bedeutet. Lediglich der Student, der sonst auch in den Semesterferien jobbt um das Studium zu finanzieren, hat hier einen zusätzlichen Aufwand, den wohl alle zukünftigen Master-Aspiranten und BaFög Bezieher leisten müssten.

Wie stehen Sie zu dieser Regelung und gibt es dazu Vorschläge/Anträge, dies zu ändern?

MFG,
Moritz Schefers

Maria Klein-Schmeink
Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Schefers,

Wir sehen das Problem, haben aber als Oppositionsfraktion leider keine Möglichkeit, es kurzfristig zu ändern. Wir setzen uns im Rahmen der anstehenden 23. BaföG-Novelle dafür ein, dass bei einem Übergang von einem Bachelor- in einen Masterstudiengang eine durchgehende Förderung sichergestellt wird.

Grundsätzlich wollen wir eine ambitionierte Reform der Studienfinanzierung, die vielfältige Lebens- und Studienrealitäten berücksichtigt für alle Studierenden und Studieninteressierten unabhängig von ihrer sozialen Lage.

Wir schlagen daher mit unserem Zwei-Säulen-Modell eine Mischung aus bedarfsabhängigen und -unabhängigen Elementen vor. Das Modell kombiniert einen einheitlichen Sockelbetrag, der allen Studierenden elternunabhängig zugute kommt (Studierendenzuschuss), mit einem Zuschuss für Studierende aus einkommensarmen Elternhäusern (Bedarfszuschuss). Damit verfolgen wir das zentrale Ziel, an den Hochschulen unterrepräsentierte Gruppen stärker für ein Studium zu gewinnen und die Teilhabechancen aller zu erhöhen. Beide Säulen sind als Vollzuschüsse gestaltet. Sie bilden das entscheidende Fundament für eine bessere, gerechtere, verlässlichere und leistungsfähigere Studienfinanzierung, die auch die Übergangszeit zwischen BA und MA abdeckt.

Herzliche Grüße,
Maria Klein-Schmeink

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