Frage von Christian N. • 24.04.2009
Antwort ausstehend von Maria Eichhorn CSU
Sehr geehrter Herr Vogl,
gern sende ich Ihnen die gewünschten Unterlagen zu. Bitte lassen Sie mir
dazu Ihre Anschrift zukommen.
Mein Büro ist unter der Telefonnummer 0941-560470 zu erreichen.
(...) Was die Frage der Geschwindigkeitsbeschränkung von LKW auf 60 km/h betrifft, gibt es genaue Vorschriften, zu welcher Zeit in welchen Bereichen eine Geschwindigkeitsbeschränkung vorgenommen werden kann. Dabei werden die Bedürfnisse des Lärmschutzes und der Verkehrssicherheit/Flüssigkeit des Verkehrs miteinander abgewogen. (...)
(...) Cannabis ist keine Spaßdroge. (...) Vor diesem Hintergrund lehne ich die von Ihnen geforderte Legalisierung von Cannbis ab. (...)