Frage an Margrit Spielmann von Guido F. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Spielmann,
vielen Dank für Ihre Reaktion auf meine Anfrage.
Doch leider haben Sie die Kernfragen nicht beantwortet.
Wie konnte es, trotz des Verbots, dazu kommen, dass im Jahr 2004 22% der 14- bis 17-Jährigen Cannabis zumindest schonmal probiert hatten?
Zeigt nicht der Erfolg des Programms "Quit the Shit", dass vernünftige Aufklärung zu einer Konsumminderung führt, obwohl Cannabis verfügbar ist?
Die Nachfrage nach Cannabis ist stetig angestiegen, und die stabilen Preise für Hanfprodukte belegen einen parallelen Anstieg des Angebots (vgl. Bundeslagebild Rauschgift 2004).
Laut einer Umfrage des Instituts für Therapieforschung in München (Kraus/Bauernfeind 1997) gaben von den befragten ehemaligen Cannabiskonsumenten nur 2,8% an, den Gebrauch aus Angst vor Bestrafung aufgegeben zu haben.
Eine Auswertung der WHO World Health Surveys ergab letztes Jahr, dass repressive Drogenpolitik keinen Einfluss auf die Konsumverbreitung ausübt.
Wie verhindert die Cannabisprohibition also konsumbedingte Probleme, wenn sie nichtmal den Konsum verhindert?
Alkohol stellt eine größere Gefahr dar als Hanf ("The Lancet",Bd.369, S.1047). Von allen Alkoholprobierern entwickeln 15% im Laufe ihres Lebens eine Abhängigkeit, bei Cannabis sind es 9% (Joy, Watson, Benson: Marijuana and Medicine (Kapitel 3, Tabelle 4)). Zudem ist Alkohol frei verkäuflich.
Warum halten Sie Alkohol-Präventionsprogramme dennoch für wirksam?
Wie glaubwürdig ist Drogenpolitik, die völlige Abstinenz von Rauschmitteln erzwingt, aber gleichzeitig in Projekten wie "Stay Gold" schon Jugendlichen vermittelt, dass Alkoholkonsum selbstverständlich ist?
Ist es nicht auch eine Gewissensfrage, Bürger vor übertriebenen Eingriffen des Staates zu schützen?
Warum ist das Cannabisverbot mit dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz vereinbar, obwohl es nicht geeignet ist, das gesetzte Ziel zu erreichen und durch Aufklärungsprojekte offenbar viel mehr erreicht wird, ohne in Grundrechte einzugreifen?
Freundliche Grüße
Guido Friedewald
Sehr geehrter Herr Friedewald,
ich habe mit meiner letzten Antwort zum Thema Cannabis ausreichend Stellung genommen. Bezüglich Ihrer zitierten Quellen, möchte ich Sie auf den Drogen-und Suchtbericht der Bundesregierung von 2008 verweisen, welcher u.a. als Grundlage meiner Ausführungen diente.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Margrit Spielmann