Frage an Margrit Spielmann von Mathias T. bezüglich Jugend
Ministerin Ursula v.d.Leyen will zusammen mit den Minister Guttenberg und Zypries eine sogenannte Kinderpornosperre (Stoppschild) einführen.
Ich hab da mal ganz praktische Fragen.
Da ich meine Freizeit (ehrenamtlich/unentgeldtlich) auch als Internetforenbetreuer verbringe, die dafür Sorgen, dass die Regel eines Forums eingehalten werden, und auch nicht erwünschte Beiträge gelöscht werden, oder welche, die nach gelten Recht verboten sind, laufe ich immer in die Gefahr, das, wenn ich solche Links anklicken muss, um sicher zustellen, dass sie ungefährlich sind, oder nicht, dann in ihr Stoppschild rennen könnte.
Dadurch würde meine IP erfasst, und im schlimmsten Fall, steht die Polizei vor meiner Tür, obwohl ich die Aufgabe übernommen habe, solche Beiträge zu löschen.
Wie stellen sie sich das also praktisch vor?
Wie sollen da bitte Internetforenbetreuer, Adminstratoren, usw sich verhalten?
Sehr geehrter Herr Täge,
vielen Dank für Ihre Frage, die bestimmt für auch für viele andere ehrenamtliche Internetforenbetreuer von Interesse sein könnte. Die SPD hat sich in den letzten Wochen umfassend mit diesem Thema beschäftigt und dazu auch eine öffentliche Anhörung durchgeführt. Die öffentliche Anhörung zum Kinderpornografie-Bekaempfungsgesetz hat die Erwartung der SPD-Bundestagsfraktion bestätigt, dass der Gesetzentwurf in wesentlichen Punkten nachgebessert werden muss, um zustimmungsfähig zu sein. Der dritte Punkt dürfte für Sie dabei besonders interessant sein.
Neben weiteren Punkten haben wir innerhalb der SPD-Bundestagsfraktion über wichtige Änderungsforderungen bereits Einigkeit erzielt:
1. Verankerung des Subsidiaritätsprinzips:
Das BKA soll bei Internet-Seiten mit kinderpornografischen Inhalten verpflichtet werden, zunaechst die Host-Provider zu kontaktieren, damit die Seiten geloescht werden. Erst wenn das erfolglos bleibt, soll die Seite auf die Sperrliste gesetzt werden duerfen.
2. Richterliche Ueberpruefung:
Betroffene Seiten-Anbieter und Host-Provider sollen eine Benachrichtigung und eine Widerspruchsmoeglichkeit gegen die Aufnahme auf die Sperrliste erhalten. Im Fall des Widerspruchs soll eine richterliche Kontrolle stattfinden, sofern das BKA die Sperrung fortfuehren will.
3. Datenschutz:
Da das Gesetz der Praevention dient, sollen Daten, die bei der Sperrung und der einzurichtenden Stoppseite anfallen, nicht zum Zwecke der Strafverfolgung genutzt werden duerfen. Seitens des BKA wurde in der Anhoerung bestaetigt, dass die anfallenden Daten nicht benoetigt werden.
4. Spezialgesetzliche Regelung:
Zur eindeutigen Klarstellung, dass nur eine Sperrung von Internet-Seiten mit Kinderpornografie beabsichtigt ist, nicht jedoch von anderen Inhalten, fordern wir ein Spezialgesetz statt der bislang vorgesehenen Regelung im Telemediengesetz. Dies wuerde auch der systematischen Klarheit dienen. Wir haben unsere Forderungen inzwischen an die Unionsfraktion herangetragen und werden in den weiteren Verhandlungen auf deren Umsetzung draengen.
Mit unseren Kernforderungen greifen wir die wesentlichen Kritikpunkte der Experten auf, die sich aus der gestrigen Anhoerung ergeben haben. Zudem tragen wir Bedenken Rechnung, die in den vergangenen Wochen intensiv innerhalb der Internet-Community diskutiert wurden. Die SPD-Bundestagsfraktion hat von Beginn an deutlich gemacht, dass wir nur eine gesetzliche Regelung auf klarer rechtsstaatlicher Grundlage mittragen werden.
Bei unserem entschiedenen Einsatz gegen Kinderpornografie ist uns zudem wichtig, die Internet-Community aktiv mit einzubinden. Deshalb haben wir in den vergangenen Tagen mit einigen Vertreterinnen und Vertretern aus diesem Bereich Gespraeche gefuehrt. So haben sich Vertreter der SPD-Fraktion und des SPD-Parteivorstandes mit dem Chaos Computer Club (CCC) sowie Frau Franziska Heine getroffen, die eine kritische Petition eingebracht hat, der sich inzwischen mehr als 100.000 Internetnutzer angeschlossen haben. Die SPD nimmt deren Bedenken und Anregungen sehr ernst. Der wichtige Kampf gegen kinderpornografische Inhalte im Internet wird umso erfolgreicher sein, wenn es gelingt, Unterstuetzung aus der Community zu gewinnen.
Zu unserer Forderung,dass die Sperren nicht zur Strafverfolgung genutzt werden sollen, hat die CDU bereits Einverständnis signalisiert. Auch die Polizei ist an den Daten nicht interessiert. So sagte der Vorsitzende des Bundes Deutscher Kriminalbeamter, Klaus Jansen: "Wenn die Landespolizisten jeden Monat 100.000 IP-Adressen erhalten, um zu prüfen, ob hier wirklich eine Straftat geplant war, dann können wir unsere sonstige Arbeit einstellen." Bis zum voraussichtlichen Beschluss des Gesetzesentwurfes Mitte Juni wird es in dieser und anderen Fragen weitere Beratungen geben.
Ich hoffe, dass ich Ihre Frage hiermit zufriedenstellend beantworten konnte.
Herzliche Grüße
Dr. Margrit Spielmann