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Margrit Spielmann
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Frage von Guido F. •

Frage an Margrit Spielmann von Guido F. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Spielmann,

in Ihrer Rede vor dem Bundestag, zum Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, den Anbau und Besitz von Cannabis zum eigenen Gebrauch zu legalisieren, versuchen Sie die Wirksamkeit des Cannabisverbots zu belegen, indem Sie darauf hinweisen:
"Nur noch 13 Prozent der 14- bis 17-Jährigen haben 2007 zumindest
einmal Haschisch oder Marihuana probiert. 2004 waren es noch 22 Prozent in dieser Altersgruppe."

Wie aber konnte es zu dem Wert von 22% im Jahr 2004 kommen, wenn das Verbot von Hanf tatsächlich wirksam ist?
Und wie ist es möglich, dass die Konsumentenzahlen, trotz Prohibition, über Jahrzehnte stetig anstiegen und das Verbot nun urplötzlich für einen Rückgang des Konsums unter Jugendlichen verantwortlich sein soll?

Sie weisen selbst auf den Erfolg zahlreicher Präventions-Projekte hin.
Könnte darin vielleicht schon des Rätsels Lösung liegen?
Schließlich begann die Konsumverbreitung unter Jugendlichen erst zu sinken, als verstärkt auf Aufklärung gesetzt wurde.

Sie hoben besonders das Programm "Quit the Shit" hervor:
"Nach drei Monaten wiesen 30 Prozent der Teilnehmer dieses Programms keinen Konsum mehr auf. Und die Personen, die weiter konsumieren, haben ihren Konsum weiter reduziert. Diese Tatsachen sprechenfür sich."
Meinen Sie damit die Tatsachen, dass ein Aufklärungsprogramm innerhalb von drei Monaten einen Erfolg erzielte, den das Cannabisverbot nach mehreren Jahrzehnten seiner Existenz nicht vorweisen kann?
Bemerkenswert ist in diesem Zusammenhang, dass die Teilnehmer weiterhin Kontakt zu Cannabis haben, sie ihren Konsum aber trotzdem einschränkten oder beendeten.
Muss daraus nicht geschlossen werden, dass problematische Konsummuster verhindert werden können, auch wenn Cannabis verfügbar ist?

Wie genau sichert das Cannabisverbot eigentlich den Jugendschutz?
Trifft es nicht zu, dass ein Jugendlicher auf dem Schwarzmarkt leichter Cannabis kaufen kann, als Alkohol im Supermarkt?

Freundliche Grüße
Guido Friedewald

Portrait von Margrit Spielmann
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Friedewald,

vielen Dank für Ihre Email. Auf Ihre erste Email von letzter Woche habe ich ja bereits kurz geantwortet.
Nun möchte ich diese zweite gern noch etwas ausführlicher beantworten.

In meiner Rede habe ich auf den sinkenden Cannabiskonsum innerhalb bestimmter Altersgruppen hingewiesen. Für mich ist dies ein großer Erfolg. Wie sie richtig bemerken, ist dieser Erfolg nicht allein auf das Verbot zurückzuführen, sondern auch Ergebnis des umfassenden Angebotes von zahlreichen Präventionsprogrammen. Im Antrag der Grünen wird davon ausgegangen, dass ein Verbot von Cannabis erfolgreiche Prävention verhindert. Die sinkende Zahl der Konsumenten beweist hier aber, dass eine erfolgreiche Prävention keinesfalls eine Legalisierung als Voraussetzung benötigt.
Wie Sie bestimmt wissen, wurden Cannabispräparate um die Jahrhundertwende zur Therapie verschiedener Krankheitsbilder medizinisch noch rege genutzt. Aufgrund der Einführung anderer und besserer Therapeutika und vor allem als Folge des zunehmenden Missbrauchs von Cannabis als Rauschdroge wurde dieses zunächst der Betäubungsmittelpflicht unterworfen und letztlich ganz verboten. Diese Tatsachen zeigen, dass ein legalisierter Cannabiskonsum keinesfalls zu weniger Konsum führt.
Um zu Ihrer Frage zu kommen, inwieweit dies den Jugendschutz betrifft,
möchte ich folgendes sagen.
Als Gesundheitspolitikern geht es für mich u.a. darum, Menschen und ganz besonders Kinder und Jugendliche vor gesundheitsschädigendem Verhalten zu schützen. Wie soll ich es verantworten, diesem Ziel nachzukommen und gleichzeitig eine Droge zuzulassen, deren Unbedenklichkeit in keiner medizinischen Studie abschließend geklärt wurde?! Dies ist für mich auch weniger eine Frage der Politik, sondern vielmehr eine Gewissensfrage. Die Legalisierung einer gesundheitsschädigenden Substanz kann ich deshalb nur ablehnen. Ich stimme Ihnen zu, dass weiterhin verstärkt auf Aufklärung gesetzt werden muss. Aus den benannten Gründen kann dies aber nur innerhalb eines Verbotes erfolgen, was, wie die Zahlen beweisen, auch zum Erfolg geführt hat. Natürlich müssen bei den Präventionsmaßnahmen auch der Alkohol-und Nikotinkonsum berücksichtigt werden.
Inwieweit es zutrifft, dass ein Jugendlicher auf dem Schwarzmarkt leichter Cannabis kaufen kann, als Alkohol im Supermarkt, vermag ich nicht zu beurteilen. Sollte dem so sein, müssen in Zukunft stärkere Kontrollen angeregt werden, um die Jugendlichen vor dem Drogenkonsum zu schützen.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit meiner Antwort weiterhelfen konnte und freue mich über weitere Anfragen und Anregungen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Margrit Spielmann