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Frage von Hans-Jürgen P. •

Frage an Margrit Spielmann von Hans-Jürgen P. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Spielmann,

da die Diätenerhöhung ab 2008 in breiten Teilen der Bevölkerung auf Unverständnis und Wut trifft, möchte ich Sie persönlich fragen, ob Sie diesen Geldbetrag für sich verwenden werden oder eventuell gemeinnützigen Projekten zur Verfügung stellen.
Vielen Dank im voraus für eine ehrliche Antwort.

Hans-Jürgen Pusch

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Pusch,

vielen Dank für Ihre Frage, die ich gern im Folgenden beantworten möchte. Ich versuche mich kurz zu halten, wenn es bei diesem Thema auch schwierig ist. Zu Beginn möchte ich Sie darauf aufmerksam machen, dass ich mich bei der Abstimmung enthalten habe.

Außerdem möchte ich darauf hinweisen, dass Abgeordnete nach Artikel 48 Absatz 3 Satz 1 Grundgesetz (GG) und der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes einen verfassungsrechtlichen Anspruch auf eine angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung („Diät“) und eine entsprechende Altersentschädigung (Ruhegeld), die der Besoldung folgt haben. Beide wurden zuletzt zum 1. Januar 2003 angehoben. Also seit fünf Jahren gab es für Bundestagsabgeordnete keine Diätenerhöhung. Sie sprechen in Ihrer Frage die Wut und das Unverständnis der Wähler und Wählerinnen über die Diätenerhöhung an. Fakt ist aber, dass nur die wenigsten wissen was Abgeordnete wirklich verdienen. Jeder meint zu wissen, dass es viel, bzw. zu viel ist.

Die Bundestagsabgeordneten erhalten monatlich ein „Gehalt“ von derzeit 7.009 Euro brutto. Diese Abgeordnetenentschädigung ist wie alle Einkommen (Lohne, Gehälter) zu versteuern. Bei der Einführung der Pflegeversicherung in Deutschland wurde vielen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ein Feiertag gestrichen. Da die Abgeordneten jeden Tag Abgeordnete sind, konnte man ihnen natürlich keinen Feiertag streichen, deshalb wurde das ausgezahlte „Gehalt“ reduziert auf aktuell 6.989,80 Euro. Sonderzahlungen wie Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, ein dreizehntes Monatsgehalt oder ähnliches bekommen Abgeordnete nicht.Das ist viel Geld. Die Abgeordneten verdienen damit mehr als viele ihrer Wählerinnen und Wähler. Es wäre deshalb auch falsch, wenn sich Abgeordnete darüber beklagten, dass sie zu wenig verdienen.

Bei der Höhe der Abgeordnetenentschädigung ist vor allem die Frage zu beantworten, was ist angemessen. Was ist angemessen für einen Wahlkreisabgeordneten oder eine Wahlkreisabgeordnete, die die Interessen von ca.250.000 Bürgerinnen und Bürgern vertreten? Was ist angemessen für jede und jeden der über 600 Abgeordneten, die in unserem Land darüber entscheiden, ob z.B. deutsche Soldaten ins Ausland geschickt werden oder nicht. Was ist angemessen für die Abgeordneten, die über die Zukunft unserer Kranken- und Rentenversicherung, über die Neuausrichtung der Arbeitsmarktpolitik und darüber entscheiden, welche Steuern wir zahlen sollen.

Zu dem müssen Sie das Gehalt auch ins Verhältnis setzen. In der freien Wirtschaft würden viele Abgeordnete bei weitem mehr verdienen. Das Parlament ist aber auf diese Fachleute ebenso angewiesen, da hier wichtige Entscheidungen getroffen werden.

Bei der Bemessung der Diäten für Abgeordnete gibt es eine Orientierungsgröße. Demnach soll sich das Gehalt eines Abgeordneten an dem Gehalt eines Bürgermeisters einer Stadt/ Gemeinde mit 50.000 - 200.000 Einwohner und der einfacher Bundesrichter orientieren. Derzeit liegen die Diäten unter diesen Gehältern. Mit der Erhöhung 2008 soll das geändert werden.

Sehr geehrter Herr Pusch, im Rahmen meiner langjährigen parlamentarischen Tätigkeit habe ich mich immer bemüht auch finanzielle Hilfen den Menschen zukommen zu lassen, die es am nötigsten haben. Ich bin u. a. Mitglied in verschiedenen Vereinen, welche ich ständig unterstütze, habe Patenschaften bzw. Schirmherrschaften übernommen und richte Veranstaltungen insbesondere im Bereich der Behindertenhilfe aus. Ich kann Ihnen versichern, dass ich dieser gesellschaftlichen Verantwortung auch in Zukunft gerecht werden werde, mit oder ohne Diätenerhöhung.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Margrit Spielmann