Frage an Margit Stumpp von Niklas D. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau MdB Stumpp,
meine zwei Frage beziehen sich auf die Verhandlung von Julian Assange vor einem Gericht in London.
Werden Sie bzw. Ihre Fraktion im Bundestag Anstrengungen anstreben, politisches Asyl nach Art.16 a GG für Herrn Assange zu erreichen? (Laut aktuellen Pressemeldungen hat sich Mexiko bereit erklärt, politisches Asyl zu gewähren)
Dieses Verfahren ist meines Erachtens mit unserem Grundgesetz und auch europarechtlichen Vorgaben eines rechtstaatlichen Verfahrens nicht vereinbar.
Würde Sie sich unter einen Grün-Schwarzen bzw. Schwarz-Grünen Koalition dafür einsetzen, Herrn Assange politisches Asyl in Deutschland zu gewähren?
Würden Sie, sofern es in Ihrer Kompetenz liegen würde, Herrn Assange, politisches Asyl in Deutschland gewähren?
Vielen Dank für ihre Zeit und ihre wertwolle Arbeit im Bundestag.
Liebe Grüße
Niklas Dandl
Sehr geehrter Herr Dandl,
vielen Dank für Ihre Fragen und den wertschätzenden Dank. Ich setze mich weiterhin gegenüber der Bundesregierung dafür ein, dass sie gegenüber Großbritannien auf einen fairen Umgang mit Julian Assange pocht. Auch in der Öffentlichkeit machen ich und weitere meiner Kolleg*innen auf das unfaire Verfahren aufmerksam. Wir wollen, dass er aus der Haft entlassen und die Verweigerung der Auslieferung an die USA Bestand hat.
Asyl für Julian Assange zu fordern ist eine schöne Vorstellung, die aber die engen zwischenstaatlichen Beziehungen Deutschlands mit Großbritannien und den USA auf der einen Seite und die existierende Rechtslage auf der anderen Seite nicht berücksichtigt. Die USA haben offiziell einen Auslieferungsantrag an Großbritannien gestellt. Beide Staaten sind rechtlich an ein Auslieferungsabkommen gebunden, auf das sie sich gegenseitig verpflichtet haben.
Ich halte das Auslieferungsgesuch der USA für offensichtlich politisch motiviert. In einer ersten Entscheidung hat die britische Justiz das Auslieferungsgesuch der USA abgelehnt, wenn auch die Begründung dafür unserer Meinung enttäuschend war. Unabhängig davon, dass die rechtlichen Bedingungen für eine Gewährung politischen Asyls für Julian Assange meines Kenntnisstands nach momentan nicht erfüllt sind, könnte er einen solchen Antrag auch nur stellen, wenn er sich auf deutschem Staatsgebiet aufhalten würde.
Der gangbarste Weg für ihn ist, sollte dem Auslieferungsantrag in höherer Instanz doch stattgegeben werden, den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anzurufen. Egal, welchen Weg er letztendlich für sich und seine Familie wählt, ich werde mich auch weiterhin für die Wahrung seiner Rechte einsetzen.
Mit freundlichen Grüßen,
Margit Stumpp