Frage an Marcus Wewer von Elena P. bezüglich Gesundheit
Sorry Hr. Wewer,
ich habe wohl meine Fragen nicht verständlich genug gesteltl. Es geht nicht um das Recht auf Herausgabe von einer (eigenen oder gar fremden) Krankenakten.
Es geht um das grundsätzliche Recht das uns fehlt, um von Stellen die öffentlich von isolierten Viren d. h. real existierenden Viren sprechen auch Beweise zu verlangen und notfalls die Herausgebe solcher Beweise einklagen können.
Wenn ich mich allerdigs selber um ein ensprechende Gesetzensseinbringung kümmern soll, dann sehe ich als Zeitverschwendung Sie auf Ihrer Internetseite zu besuchen.
Danke für Ihre Mühe.
Mit freundlichen Grüßen
Elena Pichler
74535 Mainhardt
Sehr geehrte Frau Pichler,
wenn ich Sie richtig verstanden habe, fordern Sie den Gesetzgeber auf, die Herausgabe von Informationen über die Forschung an Viren im Gesundheitsbereich zu regeln.
Das Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen regelt unter anderem auch die Nachweispflicht bei von Viren verursachten Krankheiten. Das Gesetz im Wortlaut finden Sie hier: http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/ifsg/
Für weitere Fragen zu diesem Bereich bitte ich Sie, sich direkt an das Bundesministerium für Gesundheit und soziale Sicherung zu wenden; dort erhalten Sie sicher die gewünschten Auskünfte.
Mit freundlichen Grüßen
Marcus Wewer