(...) Die Entscheidung, die IKB zu stützen, unterstütze ich trotz ordnungspolitischer Bedenken. Es wäre weiterer, im Umfang kaum absehbarer Vertrauensschaden weit über den Finanzplatz Deutschland hinaus entstanden, wenn dieses mit hoher Bonität eingestufte Kreditinstitut vom Markt hätte gehen müssen. (...)
(...) Ich sehe die Gefahr nicht, dass Unternehmen in schwieriges Fahrwasser geraten können, indem sie mit anderen Unternehmen konkurrieren, die „Aufstocker“ beschäftigen. Vielmehr ist das „Aufstocken“ eine sichtbare Möglichkeit, Arbeit zu finanzieren statt Arbeitslosigkeit zu subventionieren. (...)
(...) Dass der Staat die Familien, die mit mehreren Kindern einen überdurchschnittlichen Beitrag zum Fortbestand unserer Gesellschaft leisten, finanziell stärker unterstützt, halte ich für angemessen und eine Selbstverständlichkeit. Die Leistung, die bei der Erziehung von Kindern erbracht wird, ist mit Geld überhaupt nicht zu entlohnen - da sollte man aber zumindest einen kleinen Ausgleich für die zwangsläufig höheren Lebenshaltungskosten dieser Familien gegenüber Singles und Familien mit einem Kind leisten. Reich kann man - unbahängig von der Anzahl der Kinder - vom Kindergeld ohnehin nicht werden; zumal den Einnahmen auch entsprechende Ausgaben gegenüberstehen. (...)
(...) Es darf zwar keine Präferenz bei der Unterstützung spezieller Schulanbieter geben, aber auch keine „Schutzfunktion“ staatlicher Schulen vor „privaten Mitbewerbern“. Vielfalt statt Gleichmacherei. Bei dem Aufbau der evangelischen Schule haben engagierte Mitbürger und Institutionen mitgewirkt, die viel Geld investieren, welches auch dem Gemeinwohl dient. (...)
(...) Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe haben Auszubildende, die eine berufliche Ausbildung absolvieren, die in einem nach dem Berufsbildungsgesetz, der Handwerksordnung oder dem Seemannsgesetz staatlich anerkannten Ausbildungsberuf betrieblich oder außerbetrieblich durchgeführt wird. (...)
(...) Dieses Modell wurde gewählt, weil es die auch für andere öffentliche Ämter in der Bundesrepublik ebenfalls eingeführte Versorgungsform ist. Die Altersentschädigung der Abgeordneten ist im Gegensatz zu einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung voll zu versteuern; private Erwerbseinkünfte vor Vollendung des 65., zukünftig des 67. Lebensjahres, werden voll auf die Altersentschädigung angerechnet. (...)