Frage an Marcus Weinberg von Horst P. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Weinberg,
ist bei dem Geldinstitut IKB, an der der Bund hoch beteiligt ist, irgendjemand für die katastrophale Finanzmisere jemand zur Verantwortung gezogen worden? Gab es für die, die eventuell dieses Haus aus diesem Grund verlassen mußten, Abfindungen? Entsprechend möchte ich die Frage auf die KfW, die ja für den Bund die IKB-Anteile hält; erweitern.
Danke für Ihre Antwort.
Horst Pietzsch
Sehr geehrter Herr Pietzsch,
vielen Dank für Ihre E-Mail.
Ich kann Ihren Ärger über die Geschehnisse bei der IKB im Zuge der Finanzkrise sehr gut nachvollziehen.
Zum einen muss ich erst einmal auf die Besitzverhältnisse und die Maßnahmen zur Stützung der IKB eingehen: Sie haben vollkommen Recht, dass der Bund mittels der KfW einen relativ hohen Anteil von 38 Prozent bei der IKB hält. Entsprechend ist aber auch die Verantwortung, die der Bund dadurch trägt.
Die Gesamtbelastungen aus der IKB-Krise für die KfW belaufen sich auf 7,2 Mrd. €, davon 6,8 Mrd. € aus den verschiedenen Instrumenten der Risikoabschirmung und 400 Mio. €. Zur Deckung von wesentlichen Teilen der Belastungen aus der IKB-Krise hat die KfW ihren Fonds für allgemeine Bankrisiken mit 5,3 Mrd. EUR in Anspruch genommen.
Das jüngste Sanierungspaket der KfW umfasste 2,3 Mrd. € (1,25 Mrd. € Kapitalerhöhungsgarantie, 1,05 Mrd. €, weitere Kapitalaufnahmen). Der Bund und die Banken steuerten 1,5 Mrd. € Euro bei. Die Bundesregierung hat damit auf die neuerlichen Wertverluste der Mittelstandsbank IKB reagiert und mit einem Notfallplan ein Ausweiten der Krise verhindert. Diese Entscheidung ist ein Ergebnis der Abwägung der aus einer Ausweitung dieser Krise resultierenden Risiken und den möglicherweise daraus resultierenden Belastungen für den Bundeshaushalt. Ohne das jüngste Rettungspaket hätte eine Pleite der IKB-Bank gedroht. Im Rahmen neuer Vereinbarungen werden Mittel von insgesamt bis zu 1,2 Mrd. Euro aus dem Bundeshaushalt zur Verfügung gestellt. Die privaten Banken bringen zusammen 300 Mio. € auf, um die Insolvenzgefahr bei der IKB zu bannen.
Die Entscheidung, die IKB zu stützen, unterstütze ich trotz ordnungspolitischer Bedenken. Es wäre weiterer, im Umfang kaum absehbarer Vertrauensschaden weit über den Finanzplatz Deutschland hinaus entstanden, wenn dieses mit hoher Bonität eingestufte Kreditinstitut vom Markt hätte gehen müssen. Bekanntlich verfügt die IKB über Einlagen in Höhe von etwa 24 Mrd. €, von denen etwa 18 Mrd. € von Banken und Sparkassen gehalten werden, während 6 Mrd. € in der Hand von verschiedenen Nichtbanken sind. Eine Insolvenz hätte also erhebliche Auswirkungen auf den gesamten deutschen Finanzmarkt gehabt. Die erhebliche Finanzspritze des Bundes führt gleichzeitig vor Augen, dass unser Ziel, bis 2011 einen ausgeglichenen Bundeshaushalt zu erzielen, weiterhin hoher Haushaltsdisziplin bedarf. Den entscheidenden Beitrag muss die Ausgabenpolitik leisten, da das strukturelle Defizit trotz robuster Konjunktur noch immer beträchtlich ausfällt.
Zu den personellen Veränderungen seit Bekanntwerden der finanziellen Probleme:
Von den fünf Vorstandsmitgliedern, die die IKB vor dem 30. Juli 2007 geführt haben, ist lediglich einer (Bereich Personal) nicht aus der Bank ausgeschieden, sie erhielten auch keine Abfindung. Ebenso trat die Sprecherin der KfW-Bankengruppe, Frau Ingrid Matthäus-Meier, am 7. April 2008 aus gesundheitlichen Gründen zurück.
Nach Einschätzung der Union müssen die Probleme bei der IKB fachgerecht gelöst werden. Auch wird man darüber sprechen müssen, wie die Akteure der Finanzaufsicht sich bei diesem Problem aufgestellt haben. Auf Dauer ist ein schrittweiser Ausstieg der Staatsbank KfW bei der Mittelstandsbank IKB mit Blick auf die gerade beschlossene Rettungsaktion für die IKB anzudenken.
Mit freundlichen Grüßen
Marcus Weinberg