(...) Dass der Staat die Familien, die mit mehreren Kindern einen überdurchschnittlichen Beitrag zum Fortbestand unserer Gesellschaft leisten, finanziell stärker unterstützt, halte ich für angemessen und eine Selbstverständlichkeit. Die Leistung, die bei der Erziehung von Kindern erbracht wird, ist mit Geld überhaupt nicht zu entlohnen - da sollte man aber zumindest einen kleinen Ausgleich für die zwangsläufig höheren Lebenshaltungskosten dieser Familien gegenüber Singles und Familien mit einem Kind leisten. Reich kann man - unbahängig von der Anzahl der Kinder - vom Kindergeld ohnehin nicht werden; zumal den Einnahmen auch entsprechende Ausgaben gegenüberstehen. (...)
(...) Es darf zwar keine Präferenz bei der Unterstützung spezieller Schulanbieter geben, aber auch keine „Schutzfunktion“ staatlicher Schulen vor „privaten Mitbewerbern“. Vielfalt statt Gleichmacherei. Bei dem Aufbau der evangelischen Schule haben engagierte Mitbürger und Institutionen mitgewirkt, die viel Geld investieren, welches auch dem Gemeinwohl dient. (...)
(...) Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe haben Auszubildende, die eine berufliche Ausbildung absolvieren, die in einem nach dem Berufsbildungsgesetz, der Handwerksordnung oder dem Seemannsgesetz staatlich anerkannten Ausbildungsberuf betrieblich oder außerbetrieblich durchgeführt wird. (...)
(...) Dieses Modell wurde gewählt, weil es die auch für andere öffentliche Ämter in der Bundesrepublik ebenfalls eingeführte Versorgungsform ist. Die Altersentschädigung der Abgeordneten ist im Gegensatz zu einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung voll zu versteuern; private Erwerbseinkünfte vor Vollendung des 65., zukünftig des 67. Lebensjahres, werden voll auf die Altersentschädigung angerechnet. (...)
(...) Natürlich könnten die Aufgaben auch von privaten Dienstleistern wahrgenommen werden, aber inwieweit dies kompetenter geschehen würde, mag ich nicht beurteilen, jedoch möchte ich mich der Auffassung des Bundesverfassungsgericht anschließen, das am 7. Dezember 2001 angesichts der Thematik der Pflichtmitgliedschaft in den Kammern zu dem Schluss kam, dass „rein private Verbände […] mangels Gemeinwohlbindung nicht in der Lage [wären], die Aufgaben wahrzunehmen, die die Industrie- und Handelskammern mit Hilfe der Pflichtmitgliedschaft zu erfüllen befähigt sind“. (...)
(...) Oktober 2007. Ich sehe gerade in den Kammern mit ihren zahlreichen Aufgaben eine wesentliche Stütze unserer Demokratie, da diese dem Gemeinwohl verpflichtet sind und zahlreiche wichtige Wirtschaftsverwaltungsaufgaben wahrnehmen, die die Bundesrepublik Deutschland bewusst den Kammern zur Wahrnehmung übertragen hat. (...)