
(...) Allerdings sagt die Anzahl solcher Beschwerden noch nichts darüber aus, ob hier ein Grundrecht tatsächlich tangiert wird. Aus meiner Sicht bleibt es dabei, dass die mit dem Stoppschild gefundene Regelung kein Grundrecht tangiert – solange das Bundesverfassungsgericht dies nicht anders entschieden hat, gibt es für mich keinen Anlass, an dieser Bewertung etwas zu ändern. (...)