Frage an Marcus Weinberg von Tom V. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Weinberg,
Erst einmal herzlichen Dank für Ihre ausführliche Antwort. Erlauben Sie mir bitte, bei einigen konkreten Punkten nachzufragen.
Sie schreiben: "Hier genügt oft ein Hinweis an die Betreiber der Server, um dem Spuk ein Ende zu bereiten. In manchen Ländern allerdings bleibt dies leider fruchtlos."
Doch auf eine entsprechende kleine Anfrage der FDP Fraktion mußte die Bundesregierung zugeben, dass ihr "keine Erkenntnisse vorliegen", welche Länder konkret dies sind.
Haben Sie Erkenntnisse, die die Bundesregierung nicht besitzt oder können konkret benennen, was unter "manchen Ländern" zu verstehen ist?
Sie schreiben: "Entsprechend ist die Sperrung einer derartigen Seite als die Verhinderung einer Straftat zu qualifizieren."
Das ist eine interessante Auffassung. Sind Sie nicht der Meinung, dass bei der Rechtsauslegung des Wortes "verschaffen" eine aktive Handlungskomponente gegeben sein muss? Wenn Sie tatsächlich glauben, die unabsichtliche Erlangung (im Gegensatz zur bewussten Verschaffung) würde aus dem Empfänger einen Straftäter machen, würde das bedeuten, dass jemand Ihnen an Ihre E-Mail Adresse eine kinderpornographisches Bild senden kann und Sie damit ohne eigenes Zutun zu einem Straftäter machen würde.
Sie schreiben: "Die Sache liegt aber anders, denn hier geht es um die Verhinderung von Straftaten gem. § 184b des Strafgesetzbuches."
Sind Sie nicht der Meinung, dass die Verhinderung von Straftaten gem. §176 bzw. 176a des STGB klaren Vorrang haben sollte? Mehrere Vereinigungen von Mißbrauchsopfern sehen das so und befürchten, dass das nunmehr verabschiedete Gesetz die Bekämpfung dieser ungleich schwereren Verbrechen erheblich erschweren wird. Haben Sie sich mit diesen Argumenten auseinandergesetzt?
Im Übrigen, als persönliches Schlußwort: Das Gesetz ist sehr wohl Zensur, vgl. die Definition z.B. auf http://de.wikipedia.org/wiki/Zensur_(Informationskontrolle) - "Gesetzen zuwiderlaufende Inhalte zu unterdrücken".
mit freundlichen Grüßen,
Tom Vogt
Sehr geehrter Herr Vogt,
vielen Dank für Ihre Frage vom 24. Juni 2009. Zum Thema Internet-Sperren habe ich mich in mehreren Beiträgen bei abgeordnetenwatch.de geäußert und ausführlich meine Position dargestellt. Aufgrund mehrerer Nachfragen zum selben Thema enthält meine heutige Antwort Elemente, die ich auch anderen Petenten so oder so ähnlich zukommen lassen werde.
Meines Erachtens kann es nicht Aufgabe von abgeordnetenwatch.de sein, Rechtsseminare über die Auslegung von Gesetzes-Paragraphen abzuhalten. Insofern bitte ich Sie um Verständnis, dass ich auf Ihre sehr detaillierten Fragen zum Strafgesetzbuch an dieser Stelle nicht eingehen werde.
Anzeichen von Zensur kann ich auch weiterhin nicht erkennen, da sich Überlegungen und Inhalte von Wahlprogrammen ausschließlich auf den Bereich der Internet-Kriminalität beziehen und keinesfalls die Ausweitung der Internet-Sperren auf andere Bereiche einschließen. So heißt es im Regierungsprogramm 2009-2013 der CDU/CSU: „Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Wo es angesichts der geringen Schwere von Straftaten vertretbar ist, soll eine Selbstregulierung greifen. Wir wollen Rechtsverletzungen effektiv unterbinden. Wir werden auf den Ausbau der internationalen Zusammenarbeit gegen Internet-Kriminalität drängen. In Deutschland treten wir für eine stärkere Bündelung der Aktivitäten im Kampf gegen Internet-Kriminalität ein. Bundeskriminalamt, Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik und die entsprechenden Einrichtungen der Länder sind hierfür personell und technisch weiter zu stärken. Die Bemühungen um die Aufklärung der Nutzer und die Verbesserung der Medienkompetenz müssen intensiviert werden.“ Grundrechte werden meines Erachtens dadurch nicht tangiert. Auch in anderen Bereichen gehen wir im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel und Möglichkeiten gegen kriminelle Aktivitäten vor – warum dies unter Beachtung der Medienfreiheit nicht auch im Internet geschehen soll, erschließt sich mir nicht.
Mit freundlichen Grüßen
Marcus Weinberg