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Frage von Detlef R. •

Frage an Marcus Weinberg von Detlef R. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Weinberg,

Zunächst einmal meinen Dank, dass Sie zu dieser Thematik Stellung nehmen. Ich respektiere Ihre Sorge um das Wohl unserer Kinder (das fällt mir leicht, da ich auch Vater bin).

Andererseits sorge ich mich durchaus um die unkontrollierte Ausweitung angeblich nur gegen Kinderpornographie gedachter Maßnahmen auf andere Bereiche.
Daher meine weiterführende Frage zu diesem Thema:

Ist Ihnen bekannt, dass in Ihrer Partei Pläne bestehen, Internetsperren auch auf andere Bereiche auszudehnen?
Ihr Fraktionskollege im Bundestag, Herr Strobl, hat bereits am 11.6. d.J. öffentlich über eine Ausweitung der Internetsperren auf "Killerspiele" und andere Bereiche nachgedacht. (Quelle u.a. zB: http://www.heise.de/newsticker/CDU-Bundestagsabgeordneter-erwaegt-Internetsperren-fuer-Online-Gewaltspiele--/meldung/140273)

Ihre Aussage vom 24.6.: (Zitat)
"Es ist nicht daran gedacht, ähnliche Maßnahmen auch bei anderen Rechtsverletzungen zu ergreifen (...) Insofern bin ich fest davon überzeugt, dass dieses Gesetzesvorhaben die Grundrechte der Bürger nicht tangieren wird."
(Quelle http://www.abgeordnetenwatch.de/marcus_weinberg-650-5703--f196191.html#q196191)
wurde dadurch meines Erachtens recht schnell von der Realität eingeholt (genau genommen sogar überholt).

Können Sie angesichts der Überlegungen Ihres Fraktionskollegen die oben zitierte Aussage aufrechterhalten und wenn ja, wie begründen Sie dies?

Mit herzlichem Dank im Voraus und mit freundlichen Grüßen

Detlef Richter

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Antwort von
parteilos

Sehr geehrter Herr Richter,

vielen Dank für Ihre Frage vom 25. Juni 2009. Zum Thema Internet-Sperren habe ich mich in mehreren Beiträgen bei abgeordnetenwatch.de geäußert und ausführlich meine Position dargestellt. Aufgrund mehrerer Nachfragen zum selben Thema enthält meine heutige Antwort Elemente, die ich auch anderen Petenten so oder so ähnlich zukommen lassen werde.

Anzeichen von Zensur kann ich auch weiterhin nicht erkennen, da sich Überlegungen und Inhalte von Wahlprogrammen ausschließlich auf den Bereich der Internet-Kriminalität beziehen und keinesfalls die Ausweitung der Internet-Sperren auf andere Bereiche einschließen. So heißt es im Regierungsprogramm 2009-2013 der CDU/CSU: „Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Wo es angesichts der geringen Schwere von Straftaten vertretbar ist, soll eine Selbstregulierung greifen. Wir wollen Rechtsverletzungen effektiv unterbinden. Wir werden auf den Ausbau der internationalen Zusammenarbeit gegen Internet-Kriminalität drängen. In Deutschland treten wir für eine stärkere Bündelung der Aktivitäten im Kampf gegen Internet-Kriminalität ein. Bundeskriminalamt, Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik und die entsprechenden Einrichtungen der Länder sind hierfür personell und technisch weiter zu stärken. Die Bemühungen um die Aufklärung der Nutzer und die Verbesserung der Medienkompetenz müssen intensiviert werden.“ Grundrechte werden meines Erachtens dadurch nicht tangiert. Auch in anderen Bereichen gehen wir im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel und Möglichkeiten gegen kriminelle Aktivitäten vor – warum dies unter Beachtung der Medienfreiheit nicht auch im Internet geschehen soll, erschließt sich mir nicht.

Mit freundlichen Grüßen

Marcus Weinberg