Frage an Marcus Weinberg von Franz O. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Weinberg,
danke für Ihre kurze und teilweise Antwort zu http://www.abgeordnetenwatch.de/marcus_weinberg-650-5703--f197631.html#q197631.
Dennoch ergeben sich so neue Fragen:
„da sich … Wahlprogrammen ausschließlich auf den Bereich der Internet-Kriminalität beziehen und keinesfalls die Ausweitung der Internet-Sperren auf andere Bereiche …“ – Abgesehen davon, daß es hier anscheinend Abstimmungsprobleme gibt (http://www.presseportal.de/pm/66749/1425454/koelner_stadt_anzeiger): meinen Sie damit, daß „Internetkriminalität“ mit Kinderpornografie gleichzusetzen ist oder daß das Gesetz (baldmöglichst?) in seinem Wirkungsbereich ausgeweitet werden soll?
„Wo es angesichts der geringen Schwere von Straftaten vertretbar ist, soll eine Selbstregulierung greifen“ – reden Sie damit der Strafvereitelung das Wort? Ist da einer dieser ominösen „rechtsfreien Räume“ auszumachen?
„Die Bemühungen um die Aufklärung der Nutzer und die Verbesserung der Medienkompetenz …“ – Halten Sie unter dieser Prämisse das gewählte Symbol eines Stopschildes nicht für unangebracht? Welche Auswirkungen soll das auf die Lehrpläne haben – soll da demnächst nicht mehr der Umgang mit Microsoft-Produkten gelehrt werden? Wie weit soll der Themenbogen („über einen Browser hinaus“) dabei gespannt werden?
„Grundrechte werden meines Erachtens dadurch nicht tangiert“ – aus den sog. „politischen Kreisen“ wurde bereits die steigende Zahl von Verfassungsbeschwerden (mit verärgertem Tonfall) angemerkt. Kennen Sie Zahlen zu der Entwicklung der Urteile und Klageabweisungen?
„Auch in anderen Bereichen gehen wir im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel und Möglichkeiten gegen kriminelle Aktivitäten vor“ – darf ich daraus entnehmen, daß demnächst mit beispielsweise vermehrt anzutreffenden Stopschildern in der Umgebung von Tatorten zu rechnen ist (solange eine gewisse „Zeitnähe“ gegeben ist)?
Sehr geehrter Herr Offenbächer,
zum Thema Internet-Sperren sind meines Erachtens mittlerweile ausreichend die unterschiedlichen Positionen ausgetauscht worden. Insoweit verweise ich auf meine vorherigen Antworten! Zur Medienkompetenz gehört auch der bewusste Umgang mit den zur Verfügung stehenden Möglichkeiten und die Kenntnis über Regeln, Gefahren und Warnhinweise. Die gesamte Führerschein-Ausbildung basiert auf diesem Prinzip, ohne dass jemand auf die Idee käme, dass ein Stoppschild sein Grundrecht auf freie Fahrt beeinträchtigen könnte. Zudem finde ich interessant, dass Sie sich zum einen gegen die Internet-Sperren bei Kinder-Pornographie wenden, aber dann, wenn wir in anderen Bereichen mit geringerer Schwere der Straftaten auf eine Selbstregulierung setzen, geht Ihnen das offenbar nicht weit genug, sonst kämen Sie wohl nicht auf die Idee, zu unterstellen, dass hier der Strafvereitelung das Wort geredet werden könnte. Dass Verfassungsbeschwerden gegen die Internet-Sperren eingelegt werden, dürfte kaum jemanden überraschen. Allerdings sagt die Anzahl solcher Beschwerden noch nichts darüber aus, ob hier ein Grundrecht tatsächlich tangiert wird. Aus meiner Sicht bleibt es dabei, dass die mit dem Stoppschild gefundene Regelung kein Grundrecht tangiert – solange das Bundesverfassungsgericht dies nicht anders entschieden hat, gibt es für mich keinen Anlass, an dieser Bewertung etwas zu ändern.
Mit freundlichen Grüßen
Marcus Weinberg