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Frage von Franz O. •

Frage an Marcus Weinberg von Franz O. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Weinberg,

Ihre Antwort zu http://www.abgeordnetenwatch.de/marcus_weinberg-650-5703--f196191.html#q196191 hat bei mir weitere Fragen aufgeworfen, die ich im Anschluß zu verkürzten Zitaten daraus stellen möchte:

„Zum einen bedroht § 184b … all diejenigen mit Strafe,
• die kinderpornographische Schriften … verbreiten,
• … ausstellen, anschlagen, vorführen oder sonst zugänglich machen oder …“

Mir ist unbekannt, welche Ausnahmen da bestehen. Solche muß es geben, denn sonst scheint mir als Erklärung für bspw. http://www.morgenpost.de/berlin/article1088198/Anzeige_gegen_Ursula_von_der_Leyen_eingestellt.html (ich zitiere: „… das Verfahren … eingestellt. "Keine Anzeichen für ein strafbares Verhalten Frau von der Leyens" …“) nur (laienhaft) Strafvereitelung im Amt möglich.

Mit „Hier genügt oft ein Hinweis … In manchen Ländern allerdings … fruchtlos.“ sowie „… sollen sie innerhalb von zwei Jahren … evaluiert werden.“ scheint mir dann auch Anlaß gegeben zu sein, danach zu fragen wann und wie man mittlerweile belastbare Zahlen erhalten hat:
http://blog.odem.org/2009/06/11/2009-06-11-anfrage-sperren.pdf . (Immer wiederkehrende Antwort „keine Daten/Zahlen/Kenntnisse“: 4, 6, 7, 9, 11, 13, 15 und 17 sowie eingeschränkt 12, 14 und 18; bei Frage 8 wird kein zusätzlicher Handlungsbedarf gesehen, obwohl zumindest „normale“, z.B. mittels Spam beworbene Pornografie nach meinen Erfahrung gerade dort gehosted wird; An Fakten scheint man nicht interessiert zu sein [10 und 25], die Antwort 29 widerspricht dem Argument ansonsten mangelnder Optionen). Gehen Sie davon aus, daß die von Ihnen erwähnte Überprüfung sich an Zufallszahlen orientieren wird?

Desweiteren verwundern mich nicht zuletzt in Ihrer Partei erklingende Forderungen nach Ausweitungen (welche, soweit es mir bekannt ist, bereits 2 Stunden nach der Verabschiedung erklangen – und anscheinend Bestandteil von Wahlkampfprogrammen sind). Sie können keine Anzeichen von Zensur erkennen?

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Antwort von
parteilos

Sehr geehrter Herr Offenbächer,

vielen Dank für Ihre Frage vom 26. Juni 2009. Zum Thema Internet-Sperren habe ich mich in mehreren Beiträgen bei abgeordnetenwatch.de geäußert und ausführlich meine Position dargestellt. Aufgrund mehrerer Nachfragen zum selben Thema enthält meine heutige Antwort Elemente, die ich auch anderen Petenten so oder so ähnlich zukommen lassen werde.

Anzeichen von Zensur kann ich auch weiterhin nicht erkennen, da sich Überlegungen und Inhalte von Wahlprogrammen ausschließlich auf den Bereich der Internet-Kriminalität beziehen und keinesfalls die Ausweitung der Internet-Sperren auf andere Bereiche einschließen. So heißt es im Regierungsprogramm 2009-2013 der CDU/CSU: „Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Wo es angesichts der geringen Schwere von Straftaten vertretbar ist, soll eine Selbstregulierung greifen. Wir wollen Rechtsverletzungen effektiv unterbinden. Wir werden auf den Ausbau der internationalen Zusammenarbeit gegen Internet-Kriminalität drängen. In Deutschland treten wir für eine stärkere Bündelung der Aktivitäten im Kampf gegen Internet-Kriminalität ein. Bundeskriminalamt, Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik und die entsprechenden Einrichtungen der Länder sind hierfür personell und technisch weiter zu stärken. Die Bemühungen um die Aufklärung der Nutzer und die Verbesserung der Medienkompetenz müssen intensiviert werden.“ Grundrechte werden meines Erachtens dadurch nicht tangiert. Auch in anderen Bereichen gehen wir im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel und Möglichkeiten gegen kriminelle Aktivitäten vor – warum dies unter Beachtung der Medienfreiheit nicht auch im Internet geschehen soll, erschließt sich mir nicht.

Mit freundlichen Grüßen

Marcus Weinberg