Frage an Marco Mantovanelli von Johannes T. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Mantovanelli,
leider haben sie meine Frage nicht beantwortet!
Was denn nun?
Politisch weisungsgebundene Staatsanwälte, die jederzeit von der Politik (Justizminister) zurückgepfiffen werden können, wenn Politiker oder deren Amigos selbst von Ermittlungen betroffen sind - oder eine auf Gewaltenteilung basierende Demokratie - nach rechtsstaatlichen Prinzipien - die Gleichheit vor dem Gesetz garantiert?
In der BRD existiert derzeit keine Gewaltenteilung, sondern eine politische Justiz!
Werner Kannenberg, Mitglied des Bundesvorstandes der Neuen Richtervereinigung, sprach sich erst kürzlich für entsprechende Reformvorschläge aus.
Sie wären eine Weiterentwicklung der Gewaltenteilung und verfassungsrechtlich bedenkenfrei. Die Richter und Staatsanwälte wären so eindeutig politisch unabhängig, was heute nicht der Fall sei: So hätten die Justizminister großen Einfluss auf die Karriere von Richtern und ganz direkt von Staatsanwälten.
Werner K. Kannenberg: Die Judikative - Abhängigkeiten in einer Staatsgewalt, die keine ist.
http://www.gewaltenteilung.de/kannenberg.htm
Der Autor war Verwaltungsrichter in Hessen und ist Regierungsdirektor im Bundesministerium der Justiz (stv. Referatsleiter im Bereich Verfassungsgerichtsbarkeit, Justizgrundrechte und Justizverfassungsrecht) und Mitglied des Bundesvorstandes des Neue Richtervereinigung e.V.
Martin Runge, Fraktionschef der Landtags-Grünen in Bayern: Die Weisungsgebundenheit der Staatsanwaltschaft müsse auf den Prüfstand. Notwendig sei es außerdem, für eine „wirkliche Unabhängigkeit“ der Gerichte zu sorgen.
http://www.nordbayern.de/nuernberger-nachrichten/region-bayern/fall-mollath-grune-wollen-wirklich-unabhangige-gerichte-1.3102098
Ich wiederhole: Was gedenken Sie, Herr Mantovanelli, im Falle Ihrer Wahl - und natürlich auch ihre Partei zu tun, diesen GG-widrigen Zustand zu beseitigen und somit unserem Grundgesetz endlich zu seiner ihm gebührenden Geltung zu verhelfen?
MfG
J. Thiesbrummel
Sehr geehrter Herr Thiesbrummel,
Ihre Fragestellung enthält eine Prämisse, die ich nicht teile. Sie behaupten, in Deutschland existiere keine Gewaltenteilung sondern eine politische Justiz. Diese Aussage halte ich für nicht richtig.
Dass wir zur Stärkung der Unabhängigkeit der Judikative Reformen durchführen sollten unterstütze ich. Auch ich bin für unabhängige Staatsanwaltschaften, die nicht direkt dem Justizministerium unterstellt sein sollten. Auch die Abhängigkeit der Gerichte bei Auswahl und Beförderungen von Richtern von der Exekutive halte ich für bedenklich.
Beim Fall Mollath geht es um konkretes Fehlverhalten und Rechtsbrüche von einzelnen. Diese müssen aufgeklärt und die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden.
Aufgrund von kritisierenswerten Einzelfällen, die gesamte Justiz in Deutschland als politisch gesteuert zu bezeichnen halte ich für maßlos überzogen. Die überwiegende Zahl von Richtern und Staatsanwälten machen Ihre Arbeit nach bestem Wissen und Gewissen und in voller Übereinstimmung mit dem Grundgesetz.
mit freundlichen Grüßen,
Marco Mantovanelli