Frage an Marco Mantovanelli von Fati J. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrter Herr Mantovanelli,
Ich habe gleich mehrere Fragen zum Thema Arbeit
1. Wie steht ihre Partei zum Mindestlohn und einen möglichen BGE?
2. Was ist Ihre Meinung zur Prostitution?
Mit freundlichen Grüßen
Fati Jarra
Sehr geehrter Herr Jarra,
hier sind meine Antworten auf ihre Fragen:
zu 1.
Wir treten ein für einen gesetzlichen Mindestlohn von mindestens 8,50 Euro, der kurz nach der Wahl in Kraft treten soll. Eine unabhängige Mindestlohn-Kommission soll für die Festsetzung und Anpassung des Mindestlohns zuständig sein. Deutschland darf nicht länger Niedriglohn-Land sein. Wer Vollzeit arbeitet muss von seiner Arbeit leben können. Geschäftsmodelle, die auf eine staatliche Lohnsubventionierung angelegt sind, lehnen wir ab.
Wir wollen die Idee einer finanziellen Basissicherung oder die einer negativen Einkommensteuer weiter diskutieren. Gerade in der Debatte um Grundsicherung und ein bedingungsloses Grundeinkommen für alle muss es darum gehen, unsere Leitbilder von Gerechtigkeit und emanzipativer Sozialpolitik, die Bedeutung öffentlicher Institutionen und Finanzierbarkeit zu verbinden.
zu 2.
Mit dem rot-grünen Prostitutionsgesetz haben wir den Bereich des Sexgewerbes entkriminalisiert und die Doppelmoral rechtlich beendet. Das war ein längst überfälliger Schritt. Eine Rückkehr zum Verbot der Prostitution würde die Prostituierten in die Illegalität drängen, ihre Arbeitsbedingungen weiter verschlechtern und sie stärker der Gefahr von gewalttätigen Übergriffen aussetzen. Allerdings blieb man damals auf halbem Wege stehen. Deshalb werden wir das Prostitutionsgesetz im Bundestag weiterentwickeln.
Unser Ziel ist der möglichst weitgehende Schutz von Prostituierten. Das Beratungs- und Hilfsangebot wollen wir ausbauen und niedrigschwellig zugänglich machen. SexarbeiterInnen müssen über ihre Rechte aufgeklärt werden. Wir wollen einen Ausbau der Ausstiegsprogramme. Dabei setzen wir nicht auf Einschränkungen, sondern auf das Recht: So sollen unter anderem Prostitutionsbetriebe ab einer bestimmten Größe der gewerberechtlichen Erlaubnispflicht unterliegen. Durch gewerberechtliche Überprüfungen von Prostitutionsstätten und ihren BetreiberInnen wollen wir SexarbeiterInnen schützen und ihre Arbeitsbedingungen sicherer machen. Außerdem wollen wir sie rechtlich besser schützen vor Mietwucher und Ausbeutung und überprüfen, inwieweit der Zugang zur Sozialversicherung verbessert werden kann. Wir wollen zusätzlich kostenfreie medizinische Beratungsangebote für SexarbeiterInnen schaffen.
Menschenhandel zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung ist eine eklatante Menschenrechtsverletzung und eine schwere, abscheuliche Straftat. Die Umsetzung der Europaratskonvention und der EU-Opferschutzrichtlinie gegen Menschenhandel erfordert gesetzliche Neuregelungen auch auf nationaler Ebene. Die Opfer müssen besser vor Abschiebungen geschützt werden, insbesondere, aber nicht nur während laufender Gerichtsverfahren. Ein dauerhaftes Bleiberecht würde ihre Anzeige- und Aussagebereitschaft deutlich erhöhen und so zur Ermittlung der TäterInnen und Erhellung der Strukturen führen. Menschenhandelsopfer, die als ZeugInnen auftreten, brauchen ein umfassendes Opferschutzprogramm. Freier von Zwangsprostituierten müssen auch strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden können, wenn ihnen bekannt ist, dass es sich bei dem Opfer um eine Zwangsprostituierte handelt.
mit freundlichen Grüßen,
Marco Mantovanelli