Frage an Marco Mantovanelli von Johannes T. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Mantovanelli,
wie wir anhand der aktuellen Berichterstattung (FAZ) im Fall Gustl Mollath erfahren, hatte die bayerische Justizministerin Merk nach der Entscheidung des Oberlandesgerichts hervorgehoben, die StA habe auf ihre Weisung hin die Wiederaufnahme angestrebt.
http://www.faz.net/aktuell/politik/fall-mollath-opposition-fordert-entlassung-merks-12426855.html
Die Grünen warfen der Ministerin vor, den Wiederaufnahmeantrag zu spät angeordnet zu haben.
Genau so gut kann natürlich politischer Druck Staatsanwälte auch zu Lasten von Kriminalitätsopfern ausbremsen.
Staatsanwälte also noch immer an der Leine der Politik – ein deutscher Skandal
http://www.wiwo.de/finanzen/justiz-wie-politiker-staatsanwaelte-unter-druck-setzen/5301900.html
Und somit ist dieses Kernelement einer Demokratie (unabhängige Justiz) "grundgesetzwidrig" bundesweit noch immer nicht installiert.
Der bestehende Zustand, nämlich die Verwaltung der Dritten Staatsgewalt durch die Zweite, entspricht nicht dem rechtsstaatlichen Gebot der Gewaltenteilung und ist somit verfassungswidrig.
Gewaltenteilung....bedeutet, daß die drei Staatsfunktionen, Gesetzgebung, ausführende Gewalt und Rechtsprechung [Legislative, Exekutive, Judikative], in den Händen gleichgeordneter, in sich verschiedener Organe liegen, und zwar deswegen in den Händen verschiedener Organe liegen müßten, damit sie sich gegenseitig kontrollieren und die Waage halten können.
Diese Lehre hat ihren Ursprung in der Erfahrung, daß, wo auch immer die gesamte Staatsgewalt sich in den Händen eines Organes nur vereinigt, dieses Organ die Macht mißbrauchen wird..." [so Prof. Dr. Carlo Schmid am 08.09.1948 vor der verfassungsgebenden Versammlung (dem Parlamentarischen Rat)].
Was gedenken Sie, Herr Mantovanelli, im Falle Ihrer Wahl - und natürlich auch ihre Partei zu tun, diesen GG-widrigen Zustand zu beseitigen und somit unserem Grundgesetz endlich zu seiner ihm gebührenden Geltung zu verhelfen?
MfG
J. Thiesbrummel
Sehr geehrter Herr Thiesbrummel,
die Unabhängigkeit der Justiz ist ein hohes Gut in jedem Rechtsstaat. Dass diese Unabhängigkeit in Deutschland nicht gewährleistet sei, ist ein sehr gewichtiger Vorwurf, den ich in dieser Schärfe nicht nachvollziehen kann.
Natürlich kann man sich die Frage stellen, ob es richtig ist, dass die Staatsanwaltschaften direkt dem Justizministerium unterstellt sind. In anderen Staaten, wie z.B: in Italien ist dies anders geregelt. Dort sind die Staatsanwaltschaften unabhängig. (siehe Dresdner Plädoyer für eine unabhängige Staatsanwaltschaft http://www.gewaltenteilung.de/unab_staatsanwaltschaft.htm )
Sicherlich gab es auch Einzelfälle, wo Politiker surch sogenannte "Richterschelte" versucht haben, die Entscheidungen der Justiz zu bewerten und zu beeinflussen.
Allerdings kann ich den Generalverdacht, die Justiz sei durch politische Einflussnahmen korumpiert, nicht teilen.
Dass auch Einflussreiche Politiker die Justiz fürchten müssen, wenn sie Straftaten begangen haben oder auch nur in den Verdacht gekommen sind, sich nicht Gesetzeskonform verhalten zu haben dafür gibt es viele Beispiele.
Schließlich ist sogar in jüngster Vergangenheit unser Staatsoberhaupt aufgrund staatsanwaltlicher Ermittlungen zurückgetreten.
Eine Justiz, die so sehr unter der Einflussnahme der Exekutive steht, wie sie es beschreiben, hätte sicher kein Ermittlungsverfahren gegen einen Bundespräsidenten eröffnet.
mit freundlichen Grüßen,
Marco Mantovanelli