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Marco Hosemann
Die Linke
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Frage von Martin W. •

Werden Sie sich als Mitglied der Bürgerschaft für ein Vergabeverfahren hinsichtlich der Gestattungsverträge über Werbung auf Staatsgrund einsetzen, das Werbemonitore im öffentlichen Raum ausschließt?

Digitale Werbemonitore sind Energiefresser, Lenken im Verkehr ab, sind für einen Großteil der Lichtverschmutzung verantwortlich und dominieren immer mehr den Stadtraum.

Grundsätzlich sind Werbemonitore und Werbeanlagen mit Wechsellicht nach der derzeit gültigen Wechsellichtverordnung nur im Vergnügungsviertel Reeperbahn, am Steindamm und in der Spitalerstraße (Altstadt) vorgesehen. Unter dem amtierenden rot-grünen Senat wurden die Vorgaben der Wechsellichtverordnung nicht eingehalten und stadtweit Ausnahmegenehmigung für Werbemonitore im öffentlichen Raum erteilt. Die Gestattungsverträge über Werbung auf Staatsgrund der Freien und Hansestadt Hamburg enden zum 31. Dezember 2026. Der Senat plant bei der Neuvergabe der Werberechte erneut die flächendeckende Erteilung von Ausnahmegenehmigungen für Werbemonitore.

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Antwort von
Die Linke

Lieber Martin W.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage!

Ich lehne diese Werbeanlagen aus den von ihnen genannten Gründen ab. Sie sind schädlich für die Umwelt, ein Verkehrsrisiko, verschandeln das Stadtbild und nerven.

Dass der rot-grüne Senat zu Lasten von Mensch und Umwelt Ausnahmegenehmigungen für digitale Werbemonitore erteilt, um seinen Haushalt aufzubessern, ist ein Skandal.

Darüber hinaus werde ich mich insgesamt für eine Reduzierung von Außenwerbung im öffentlichen Raum einsetzen, damit die Standorte der digitalen Werbemonitore nicht einfach durch die Anlagen mit wechselnden Plakaten ersetzt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Marco Hosemann

 

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