
Eidesstaatliche Versicherungen (§ 294 I ZPO) werden als Beweismittel vom jeweils zuständigen Gericht im Rahmen der Beweisaufnahme gewürdigt.
Dr. Marco Buschmann MdB / Fotografin: Julia Deptala
Eidesstaatliche Versicherungen (§ 294 I ZPO) werden als Beweismittel vom jeweils zuständigen Gericht im Rahmen der Beweisaufnahme gewürdigt.
Der Schutz der Menschenrechte und die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft hätten handwerklich besser ausbalanciert werden sollen.
Die eID ersetzt ausdrücklich nicht den Personalausweis oder Pass, z. B. zur Identifizierung auf Reisen.
Es ist Aufgabe der internationalen Gemeinschaft, die Täter von Völkerrechtsverbrechen strafrechtlich zur Verantwortung zu ziehen.
Durch gezielte Einführung neuer Regelungen im Zuge der Reform des Staatsangehörigkeitsrechts wird verhindert, dass Antisemiten eingebürgert werden können.
Ohne Greifen einer etwaigen Ausnahmeregelung existiert kein Grund, eine bestehende Kennzeichnungspflicht durch Abkleben der Identifikationsnummer zu missachten.