Warum kann ich als deutscher Staatsbürger mit einem gültigen Ausweis in Form eines Reisepasses keine E-id Card beantragen, sondern nur einen Personalausweis mit E-ID-Funktion?
Sehr geehrter Herr Buschmann,
für mich stellt sich die Sache so dar:
1. EU-Bürger mit gültigem Ausweisdokument erhält eine E-ID-Card
2. Deutscher Bürger mit gültigem Ausweisdokument erhält keine E-ID-Card
Warum ist das so?
Viele Grüße
Rüdiger F.
Sehr geehrter Herr F.
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.
Seit Anfang 2021 können Unionsbürgerinnen und Unionsbürger sowie Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums (Norwegen, Island und Liechtenstein), die mindestens 16 Jahre alt sind, die eID-Karte mit Online-Ausweisfunktion im Bürgeramt an ihrem Wohnort in Deutschland beantragen. Die eID-Karte wird ohne Lichtbild, Fingerabdrücke und Unterschrift ausgegeben. Persönliche Daten, die auf der Vorderseite zu sehen sind, sind lediglich Nachname, Vorname(n) und Tag der Geburt.
Die eID ersetzt ausdrücklich nicht den Personalausweis oder Pass, z. B. zur Identifizierung auf Reisen. Sie ist nur für digitale Dienstleistungen gedacht. Mit der eID-Karte können Unionsbürgerinnen und Unionsbürger sowie EWR-Angehörige beispielsweise digital Behördengänge sowie Geschäftliches erledigen, so wie dies mit der Online-Ausweisfunktion des deutschen Personalausweises und des elektronischen Aufenthaltstitels möglich ist.
Die e-ID-Card ist nicht für deutsche Staatsbürger gedacht (vgl. § 1 Absatz 1 2. Halbsatz eID-Karte-Gesetz). Sie würde keine Vorteile gegenüber der Online-Ausweisfunktion eines Personalausweises bringen.
Freundliche Grüße
Dr. Marco Buschmann MdB