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Frage von Peter B. •

Würden Sie Strafprozeße in D gegen d. Staatschefs Putin, Assad, Kim Jong Un usw. auch in derer Abwesenheit befürworten (aber mit Verteidigungsanwälten) wg. Völkerrechts- bzw. Kriegsverbrechen usw. ?

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Sehr geehrter Herr B.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.

Klar ist: Kriegsverbrechen dürfen nicht ungesühnt bleiben. Es ist Aufgabe der internationalen Gemeinschaft, die Täter von Völkerrechtsverbrechen strafrechtlich zur Verantwortung zu ziehen.

Nationale Strafverfolgungsbehörden können zwar nicht gegen Staatsoberhäupter vorgehen. Der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag aber schon (Art. 27 IStGH-Statut). Als Gericht entscheidet er unabhängig und weisungsfrei über die Zulassung von Klagen und über Ermittlungsmaßnahmen wie die Ausstellung von Haftbefehlen. 

Konkret etwa zu Ihrer beispielhaften Erwähnung Putins: Russland erkennt den IStGH zwar nicht an und der IStGH darf etwaige Prozesse ohnehin nicht in Abwesenheit der Angeklagten führen. Gleichwohl gilt, dass die Ukraine für seit 2014 auf ihrem Staatsgebiet verübte Verbrechen den IStGH anerkennt. Der IStGH hat bereits einen Haftbefehl gegen Putin wegen der Deportation ukrainischer Kinder erlassen. Ich hoffe und wünsche mir, dass er sich irgendwann vor Gericht verantworten muss. Ich weiß, dass wir dafür einen langen Atem brauchen. 

Freundliche Grüße

Dr. Marco Buschmann MdB

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