Correctiv hat Berichte veröffentlicht, die von sieben Zeugen in eidesstattlichen Erklärungen bestritten wurden. Wer prüft diesen schwerwiegenden Vorwurf?
Sehr geehrter Herr Buschmann,
es gibt in den Medien, zum Beispiel bei EPOCHTIMS, Meldungen darüber, dass sieben Zeugen des Geheimtreffen am 25.11.24 eidesstattlich erklärt haben, dass der Correctiv- Bericht unwahr ist und deshalb Strafanzeige gegen Correctiv gestellt haben.
Dieser Vorgang ist derart schwerwiegend, dass er einer untergeordneten Staatsanwaltschaft kaum übertragen werden kann.
Was unternimmt das Bundesministerium der Justiz?
Mit freundlichen Grüßen
Dieter R.
Sehr geehrter Herr R.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.
Eidesstaatliche Versicherungen (§ 294 I ZPO) werden als Beweismittel vom jeweils zuständigen Gericht im Rahmen der Beweisaufnahme gewürdigt.
Das Verfahren rund um den Correctiv-Bericht läuft vor den Hamburger Zivilgerichten und unterliegt bereits wegen des Grundsatzes der Gewaltenteilung nicht meiner Zuständigkeit. Insofern müssten Sie Ihre Anfrage an die zuständigen Stellen in Hamburg richten.
Freundliche Grüße
Dr. Marco Buschmann MdB