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FDP
• 16.04.2024

Grundsätzlich soll in Zukunft gelten: Sind beide Frauen verheiratet, soll die Ehefrau der Frau, die das Kind geboren hat, im Zeitpunkt der Geburt kraft Gesetzes ebenfalls Mutter des Kindes werden. Außerdem soll es möglich sein, durch sog. Anerkennung der Mutterschaft rechtliche Mutter zu werden – so wie auch ein Mann die Vaterschaft für ein Kind anerkennen kann.

Frage von Daniela K. • 20.08.2023
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FDP
• 16.04.2024

Oft engagieren sich beide Elternteile bei der Erziehung der Kinder - auch wenn die Partnerschaft auseinandergegangen ist. Für das Kindeswohl ist das meistens ein großer Gewinn. Das derzeitige Unterhaltsrecht trägt dem leider noch nicht Rechnung.

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FDP
• 13.05.2024

Mit der Reform des Namensrechts schaffen wir jetzt neue Freiheiten. Am 12. April 2024 hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Änderung des Ehenamens- und Geburtsnamensrechts beschlossen. So ermöglicht es § 1617i Abs. 1 im Bürgerlichen Gesetzbuch unter bestimmten Voraussetzungen jeder volljährigen Person, ihren Geburtsnamen neu zu bestimmen und die von ihren Eltern getroffene namensrechtliche Entscheidung an ihre tatsächlichen familiären Bindungen anzupassen.

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