![Marco Buschmann Portrait von Marco Buschmann](/sites/default/files/styles/politician_teaser_xsmall/public/politicians-profile-pictures/profilbild-marco0.png?itok=8x0miuJi)
Die AfD-Jugendorganisation (JA) ist keine Partei iSv § 2 Absatz 1 PartG. Vielmehr ist die JA vereinsrechtlich organisiert, wie sich aus § 1 Absatz 1 der Bundessatzung der JA ergibt.
Dr. Marco Buschmann MdB / Fotografin: Julia Deptala
Die AfD-Jugendorganisation (JA) ist keine Partei iSv § 2 Absatz 1 PartG. Vielmehr ist die JA vereinsrechtlich organisiert, wie sich aus § 1 Absatz 1 der Bundessatzung der JA ergibt.
Wir Freie Demokraten setzen uns ausdrücklich auch für einen Bürokratieabbau auf europäischer Ebene ein, um einen europäischen Markt Wirklichkeit werden zu lassen.
Die Leihmutterschaft ist in Deutschland aktuell gemäß § 1 Absatz 1 Nr. 7 Embryonenschutzgesetz (ESchG) verboten.
Klar ist: Die Rechte der betreuten Personen sind zu schützen.
Die Einrichtung eines Bürger- und Polizeibeauftragten für das Bundesland Hessen obliegt in diesem Falle alleinig dem Land Hessen.
Klar ist: Das deutsche Bundesverfassungsgericht ist ein Erfolgsmodell. Es hat sich als Schutzschild der Grundrechte und tragende Säule unserer liberalen Demokratie erwiesen.