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Marco Buschmann
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Frage von Andreas P. •

Was ist dann gegen Fehlurteile zu tun?

Sehr geehrter Herr Buschmann,

in Ihrem Antwortschreiben

https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/marco-buschmann/fragen-antworten/warum-ist-oeffentliche-nacktheit-auf-dem-csd-berlin-keine-straftat-wenn-gleichzeitig-oeffentliche-nacktheit

erklären Sie:

"Nacktheit und Sexualität können in unserer Gesellschaft nicht mehr gleichgesetzt werden, sodass eine sexuelle Handlung nicht schon bei bloßer Nacktheit vorliegt."

Wenn Gerichte - wie im zum Beispiel genannten Urteil gegeben - trotzdem bloße öffentliche Nacktheit nach § 183a StGB verurteilen und dieses Unrecht durch alle Gerichtsinstanzen erfolgreich durchgewunken werden kann, dann braucht es m.E. unabhängige Kontrollinstanzen, um solche Mißstände anzuzeigen sowie Fehlurteile aufzuheben.

Auch sagen Sie:

"Eine pauschale Wertung kann nicht getroffen werden. Vielmehr muss immer im Einzelfall über eine mögliche Strafbarkeit entschieden werden."

Es braucht aber zu § 183a StGB klare Regeln und nicht die Individualentscheidung eines Tatrichters.

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