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Marco Buschmann
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Frage von Christine G. •

Terminliche Einordnung Abstammungsrechtsreform

Sehr geehrter Herr Buschmann,

als Frau bin ich gezwungen eine Stiefkindadoption zur Erlangung des Sorgerechts für unser gemeinsames Kind durchzuführen. Als Mann müsste ich lediglich das Kind als meines bei den Behörden anerkennen. Das diskriminiert nicht nur mein Kind, welches dadurch ohne zweiten rechtlichen Elternteil ist, obwohl es diese Person seit seiner Geburt gibt, sondern auch mich als Frau, da ein Mann ebenfalls nicht biologisch mit dem Kind verwandt sein muss, um dieses als seines anzuerkennen, auch nicht medizinisch/biologisch in der Lage sein muss, dieses Kind zu zeugen. Sie schreiben, dass auf Grundlage des Eckpunktepapiers vom Januar 2024 ein Gesetzesentwurf "sehr zeitnah vorgelegt" wird. Was bedeutet diese Formulierung kalendarisch? Bitte legen Sie sich auf eine Jahreszahl fest. Vielen herzlichen Dank vorab. Freundliche Grüsse Christine G.

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau G.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.

Rechtspolitik ist auch Gesellschaftspolitik. Daher haben wir als Bundesregierung eine Modernisierung des Familienrechts zu einer unserer rechtspolitischen Prioritäten erklärt. Dazu zählt auch die Modernisierung des Abstammungsrechts.

Die derzeitig aufwändige Stiefkindadoption soll entfallen. Kinder, die in eine Partnerschaft von zwei Frauen geboren werden, dürfen nicht schlechter gestellt sein als Kinder, die in eine Partnerschaft von Mann und Frau geboren werden. Grundsätzlich soll in Zukunft gelten: Sind beide Frauen verheiratet, soll die Ehefrau der Frau, die das Kind geboren hat, im Zeitpunkt der Geburt kraft Gesetzes ebenfalls Mutter des Kindes werden. Außerdem soll es möglich sein, durch sogenannte Anerkennung der Mutterschaft rechtliche Mutter zu werden – so wie auch ein Mann die Vaterschaft für ein Kind anerkennen kann.

Mit der Reform wollen wir außerdem mehr Rechtssicherheit für Samenspenden schaffen. Und wir wollen die Rechtsposition von leiblichen Vätern stärken, die als rechtliche Väter Verantwortung für ihr Kind übernehmen möchten. Auch wollen wir das Recht von Kindern auf Kenntnis ihrer eigenen Abstammung stärken. An bewährten Grundsätzen des geltenden Rechts werden wir dabei festhalten: Auch künftig wird die Frau, die das Kind geboren hat, immer Mutter des Kindes sein. Und auch künftig gilt: Ein Kind kann nur zwei rechtliche Eltern haben.

Wir befinden uns mit der Reform des Familienrechts auf der Zielgeraden. Hierzu gehören neben der Reform des Abstammungsrechts auch diejenige des Kindschaftsrechts und des Unterhaltsrechts. Ich bin sehr zuversichtlich, dass wir alle drei Entwürfe zeitnah präsentieren können. Auch werde ich mich dafür einsetzen, dass wir die Entwürfe zügig in den Bundestag bringen. Diese Regierung ist angetreten mit dem Ziel, unser Familienrecht endlich gerechter zu machen und es auf die Höhe der Zeit zu bringen. Dieses Ziel ist und bleibt richtig. Viele Familien in Deutschland warten auf die Reform des Familienrechts. 

Freundliche Grüße

Dr. Marco Buschmann MdB

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