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Frage von Christine G. •

Terminliche Einordnung Abstammungsrechtsreform

Sehr geehrter Herr Buschmann,

als Frau bin ich gezwungen eine Stiefkindadoption zur Erlangung des Sorgerechts für unser gemeinsames Kind durchzuführen. Als Mann müsste ich lediglich das Kind als meines bei den Behörden anerkennen. Das diskriminiert nicht nur mein Kind, welches dadurch ohne zweiten rechtlichen Elternteil ist, obwohl es diese Person seit seiner Geburt gibt, sondern auch mich als Frau, da ein Mann ebenfalls nicht biologisch mit dem Kind verwandt sein muss, um dieses als seines anzuerkennen, auch nicht medizinisch/biologisch in der Lage sein muss, dieses Kind zu zeugen. Sie schreiben, dass auf Grundlage des Eckpunktepapiers vom Januar 2024 ein Gesetzesentwurf "sehr zeitnah vorgelegt" wird. Was bedeutet diese Formulierung kalendarisch? Bitte legen Sie sich auf eine Jahreszahl fest. Vielen herzlichen Dank vorab. Freundliche Grüsse Christine G.

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