Unser Ziel ist es, ein Gesetz zu verabschieden, das den Tierschutz in Deutschland verbessert, ohne die Existenzgrundlage der Tierhalter zu gefährden
Das Bundesverfassungsgericht ist keine Superrevisionsinstanz. Urteile anderer Gerichte werden von ihm also nicht in vollem Umfang auf ihre Rechtmäßigkeit hin nachgeprüft. Der Prüfungsmaßstab des Bundesverfassungsgerichts beschränkt sich auf Verstöße gegen spezifisches Verfassungsrecht.
Unser Ziel ist es, ein Gesetz zu verabschieden, das den Tierschutz in Deutschland verbessert, ohne die Existenzgrundlage der Tierhalter zu gefährden
Unser Ziel ist es, ein Gesetz zu verabschieden, das den Tierschutz in Deutschland verbessert, ohne die Existenzgrundlage der Tierhalter zu gefährden
Rechtspolitik ist auch Gesellschaftspolitik. Eine Modernisierung des Familienrechts ist überfällig – dazu zählt auch das Abstammungsrecht.
Für das Halten der in § 11 TierSchG genannten Tiere bedarf es der Erlaubnis der zuständigen Behörde. Im Übrigen sieht das TierSchG im Falle gewisser Zuwiderhandlungen entsprechende Straf- und Bußgeldvorschriften vor.