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Frage von Winfried S. •

Warum darf das BVerfG Beschwerden ohne Angabe von Gründen abweisen?

Mir liegen mittlerweile dutzende Fälle vor, in denen die "ordentliche Gerichtsbarkeit" sich so verhalten hatte, wie ex-Landrichter Frank Fahsel es in seinem Leaserbrief an die Süddeutsche Zeitung, leicht zu finden im Internet, beschrieben hat: Manipulativ waren aliud-Sachverhalte konstruiert worden, wobei konsequente Verweigerung rechtlichen Gehörs bezogen auf alle Tatsachen, die dazu nicht passten, aber auch eindeutige Lügen von Richtern und Übernahme unbewiesenen Parteivortrags als Tatsachen der Sachverhaltsmanipulation dienten.

Gerade in solchen Fällen, in denen die "ordentliche Gerichtsbarkeit" ein Feuerwerk der Missachtung von Rechtsgrundsätzen geboten hat, werden Verfassungsbeschwerden dagegen regelmäßig ohne Angabe von Gründen nicht zur Entscheidung angenommen.

Was gedenken Sie gegen diesen offensichtlichen Missstand von grundlegender Bedeutung zu tun?

Gez.:

Dipl.-Kfm. Winfried S.

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