Warum dürfen Privatpersonen ohne erwiesene Sachkunde und geeigneten Haltungsbedingungen Tiere anschaffen?
Es ist schon denkwürdig, dass ein Angler eine umfassende Prüfung ablegen muss, u.a. um Stress und Qual von Fischen zu vermeiden (was nicht bedeutet, daß ich das töten von Fischen gutheiße), aber man es in Kauf nimmt, daß andere Tierarten unter nicht artgerechter Haltung leiden.
Sehr geehrte Frau L.
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.
Mit dem Tierschutzgesetz (TierSchG) besteht ein gesetzliches Regelwerk, dessen Zweck es ist, Leben und Wohlbefinden eines Tiers zu schützen.
§ 2 TierSchG sieht vor: Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat, muss erstens das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen. Zweitens darf man die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so einschränken, dass ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden. Drittens muss man über die für eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung des Tieres erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen.
Für das Halten der in § 11 TierSchG genannten Tiere bedarf es der Erlaubnis der zuständigen Behörde. Im Übrigen sieht das TierSchG im Falle gewisser Zuwiderhandlungen entsprechende Straf- und Bußgeldvorschriften vor.
Freundliche Grüße
Dr. Marco Buschmann MdB