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BMF-Schreiben stellen allgemeine Weisungen im Sinne der Artikel 108 Abs. 3 Satz 2 in Verbindung mit Artikel 85 Abs. 3 GG dar.
Dr. Marco Buschmann MdB / Fotografin: Julia Deptala
BMF-Schreiben stellen allgemeine Weisungen im Sinne der Artikel 108 Abs. 3 Satz 2 in Verbindung mit Artikel 85 Abs. 3 GG dar.
Wir haben im Familienrecht einen Reformstau.
Die namensrechtlichen Möglichkeiten bei der Geburtsnamens- und Ehenamensbestimmung sollen durch die allgemeine Möglichkeit der Bildung von Doppelnamen für alle Kinder und Ehegatten erweitert werden.
Am 18.01.2024 hat die erste Beratung über den Gesetzentwurf im Deutschen Bundestag stattgefunden. Details zum weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahren können Sie einsehen unter:
Auf die Terminvergabe der Deutschen Botschaft Kampala habe ich leider keinen Einfluss. Ich bitte Sie höflich, sich diesbezüglich direkt an die Botschaft zu wenden.
Für uns ist klar: Das Existenz- und Selbstverteidigungsrecht Israels ist nicht verhandelbar