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Marco Buschmann
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Frage von Ivana H. •

Sehr geehrter Herr Buschmann, können nach dem neuen Namensrecht auch unverheiratete Paare den Nachnamen ihrer bereits geborenen Kinder nachträglich in einen Doppelnamen ändern? Vielen Dank.

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau H.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.

Am 12. April 2024 hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Änderung des Ehenamens- und Geburtsnamensrechts beschlossen. Das neue Namensrecht schafft neue Freiheiten. 

Die namensrechtlichen Möglichkeiten bei der Geburtsnamens- und Ehenamensbestimmung sollen durch die allgemeine Möglichkeit der Bildung von Doppelnamen für alle Kinder und Ehegatten erweitert werden. Zwar sieht das Gesetz nicht vor, dass auch die Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft einen gemeinsamen Familiennamen bestimmen können. Sie sollen für ihre Kinder jedoch einen aus ihrer beider Familiennamen zusammengesetzten Doppelnamen wählen können. 

Freundliche Grüße

Dr. Marco Buschmann MdB

 

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