Warum wird die Privilegierung von Balkonkraftwerken / das Solarpakets 1 durch die FDP weiter verzögert und droht EU-Ausschlussfristen zu verpassen?
Sehr geehrter Herr Dr. Buschmann,
nachdem sich bereits die JuMiKo 2022, eine der größten Petitionen in der Geschichte des Petitionsausschusses 2023, eine breite Bevölkerungsmehrheit, und sogar die Opposition für die Privilegierung von Balkonkraftwerken ausgesprochen hat, haben Sie ebenso 2023 einen Gesetztes-Entwurf vorgelegt, der auch bereits die 1. Lesung im Bundestag und Bundesrat passiert hat, jetzt aber im Ausschuss feststeckt - Medienberichten ist zu entnehmen, dass Ihre eigene Fraktion blockiert und ausbremst.
Was tun Sie persönlich und die FDP-Fraktion, damit progressive und notwendige Gesetzgebung wie die Privilegierung von Balkonkraftwerken und das Solarpaket 1 endlich verabschiedet wird? Warum hält man sich im Klein/Klein auf und verabschiedet nicht zumindest alle unstrittigen Teile um ihrer "Deutschlandgeschwindigkeit" gerecht zu werden (oder ist das ein Schneckentempo)?
Warum wird der entsprechende Ausschuss aus politischen Gründen blockiert?
Herzlichen Dank!
Sehr geehrte Frau B.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.
Fortschritt braucht Freiheit. Steckersolargeräte (Balkonkraftwerke) sind dafür ein gutes Beispiel. Ausgereifte Geräte gibt es längst. Doch die rechtlichen Hürden für ihren Anschluss sind immer noch zu hoch - gerade im Mietrecht und im Wohnungseigentumsrecht. Das wollen wir ändern - denn auch für die Energiewende gilt: Großes kann auch im Kleinen entstehen. Nicht die Verbotsschilder weisen uns den Weg in die Zukunft - sondern Innovation und Freiheit.
Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) hat daher am 31.05.2023 einen Gesetzentwurf veröffentlicht, mit dem sog. Balkonkraftwerke in die Liste der privilegierten Maßnahmen aufgenommen werden sollen. Das heißt: Wohnungseigentümerinnen und -eigentümer und Mieterinnen und Mieter sollen künftig grundsätzlich einen Anspruch darauf haben, dass ihnen die Installation von der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer bzw. dem Vermieter oder der Vermieterin gestattet wird. Am 18.01.2024 hat die erste Beratung über den Gesetzentwurf im Deutschen Bundestag stattgefunden. Details zum weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahren können Sie einsehen unter: https://www.bmj.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/2023_Online-Versammlungen_Steckersolargeraete_Dienstbarkeiten.html?nn=110490.
Die Bundestagsfraktionen der Regierungsparteien haben sich in dieser Woche auf eine Reform des Klimaschutzgesetzes und ein Paket zur Förderung der Solarindustrie geeinigt, so dass der Gesetzgebungsprozess nun seinen weiteren parlamentarischen Gang gehen kann.
Freundliche Grüße
Dr. Marco Buschmann MdB