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Marco Buschmann
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Frage von Dirk A. •

Sehr geehrter Herr Minister Buschmann, warum soll das neue Unterhaltsrecht möglicherweise an der Anzahl der Übernachtungen ausgerichtet sein?

Eine angekündigte und seit langen notwendige Reform des Unterhaltsrechts ist nun scheinbar in greifbarer Nähe. Wenn man den Gerüchten Glauben schenken darf, dann soll eine mögliche Anpassung von Betreuungsanteilen an der Anzahl der Übernachtungen festgemacht werden. Dies ist jedoch kaum plausibel, denn was bringt mir z.B. die Berücksichtigung von 2 Übernachtungen pro Woche, wenn mein Kind aber immer vom Morgen des einen Tages bis zum Abend des anderen Tages bei mir ist. Da ist der Betreuungsanteil doch deutlich höher ( 2 Tage ) als die 1 Übernachtung. Entscheidend sollten die tatsächlichen Betreuungsanteile sein und nicht nur die Nächte, die eh kaum Kosten und Zeit beanspruchen...........

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Sehr geehrter Herr A.

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage. 

Wir haben im Familienrecht einen Reformstau. Denn die Gesellschaft hat sich verändert, das Recht aber nicht. Das wollen wir insbesondere mit den geplanten Reformen des Sorge- und Abstammungsrechts als auch des Unterhaltsrechts ändern.

Das Unterhaltsrecht wollen wir noch stärker am Kindeswohl ausrichten. Mit der Reform wollen wir die partnerschaftliche Betreuung von Kindern fördern und die Betreuungsleistungen beider Eltern angemessen berücksichtigen. Es wäre ungerecht, Elternteile, die einen substanziellen Beitrag zur Kindesbetreuung leisten, gleich zu behandeln wie Elternteile, die einen geringeren Beitrag leisten. Daher ist es unser Ziel, Unterschiede bei den Betreuungsanteilen im Bereich des sogenannten asymmetrischen Wechselmodells bei der Ermittlung der Höhe des Unterhalts besser abzubilden.

Die Orientierung an der Anzahl der Übernachtungen dient der Vereinfachung und Standardisierung der Berechnungen. Die Anzahl der Übernachtungen stellt einen klar nachvollziehbaren und leicht überprüfbaren Indikator für die tatsächliche Betreuungszeit dar, der auch in der Fachwelt anerkannt ist.

Freundliche Grüße

Dr. Marco Buschmann MdB

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