![Marco Buschmann Portrait von Marco Buschmann](/sites/default/files/styles/politician_teaser_xsmall/public/politicians-profile-pictures/profilbild-marco0.png?itok=8x0miuJi)
Klar ist: Wer Geldautomaten sprengt, macht sich nach deutschem Recht strafbar. Derartige Angriffe erfüllen in der Regel den Tatbestand des § 308 Strafgesetzbuch (Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion) in Tateinheit mit § 243 (Besonders schwerer Fall des Diebstahls). Auch eine, mindestens einfache, Körperverletzung (§ 223) kommt in Betracht.