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Marco Buschmann
FDP
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Frage von Erhard J. •

Werter Herr Dr. Buschmann, was sagen Sie zu dem neuen umstrittenen *Wahlrechtsgesetz*, dem gegenwärtigen Rechtsstreit vor dem BVG in Karlsruhe und meinem Vorschlag für ein neues #Wahlrechtsgesetz#?

Sehr geehrter Herr Dr. Buschmann FDP,

mein Vorschlag für ein neues >Wahlrechtsgesetz<:

***
Die BRD wird genau in 300 Wahlkreise eingeteilt und die zwei besten *Direktkandidaten*
ziehen dann in den Bundestag ein. Keine 5 % Hürde und keine Überhangmandate.
*****
Genau 600 Abgeordnete für den
*Deutschen Bundestag*
sind ausreichend.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr potenzieller Wähler

Erhard J.

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr J.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.

Am 17. März 2023 hat der Bundestag mehrheitlich die sogenannte Wahlrechtsreform beschlossen. Mit der Wahlrechtsreform hat die Ampelkoalition das geschafft, was über mehrere Legislaturperioden hinweg vergeblich versucht wurde. Damit können wir den Bundestag wirksam von aktuell 736 auf zukünftig 630 Sitze verkleinern. Sowohl Überhangmandate und Ausgleichsmandate als auch die Grundmandatsklausel werden abgeschafft. Wir stärken mit unserer Reform die Akzeptanz der parlamentarischen Demokratie, verschlanken den Staat und sparen dadurch außerdem Kosten in Millionenhöhe ein. 

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat im April 2024 erstmalig über die Wahlrechtsreform von 2023 mündlich verhandelt; eine Entscheidung steht aus. Ungeachtet dessen bitte ich um Verständnis, dass ich mich im Hinblick auf den Grundsatz der Gewaltenteilung nicht zu einzelnen Verfahren äußern kann. 

Ihr Engagement in Form von eigenen Überlegungen zur Reform des Wahlrechts ist äußerst verdienstvoll. In der Sache stimmt Ihr Vorschlag insoweit zum Teil mit der Wahlrechtsreform von 2023 überein, als dass auch dieser letztlich auf eine Verkleinerung des Bundestages, unter anderem durch die Abschaffung von Überhangmandaten, gerichtet ist. 

Freundliche Grüße
Dr. Marco Buschmann MdB

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