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Marco Buschmann
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Frage von Christian H. •

Das Wechselmodell als Leitmodell - Wie sehen Sie das? Wird die Würde unserer Kinder und Väter hier nicht verletzt?

Hallo Herr Buschmann.Leider haben wir ja in Deutschland als einem der letzten liberalen Rechtsstaaten immer noch das Residenzmodell als Leitmodell. Ein vom Europarat als diskriminierend eingestuftes Leitmodell, welches auf den Grundsätzen der Hausfrauen-Ehe basiert, den Vater systematisch ausgrenzt und den Kindern somit ein Elternteil entreisst. Was für mich als liberalen, modernen Bürger eines Rechtsstaates in keiner Weise mit dem Artikel 1 unseres Grundgesetzes zu vereinbaren ist.In den meisten modernen Ländern ist es so, dass sich beide Eltern von Anfang an zu jeweils 50% um das Kind kümmern, auch gerne beide in Teilzeit gehen und sich auch ansonsten gleichermaßen alle Rechte und Pflichten teilen. Dort darf das Residenzmodell nur angewendet werden, wenn man gut begründete Einwände gegen das Wechselmodell hat. Vor allem, weil die internationale Studienlage vehement zum Wechselmodell plädiert. Wie sehen Sie das? Wird die Würde unserer Kinder und Väter hier nicht verletzt?

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Sehr geehrter Herr H.

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage. 

Wir brauchen ein Familienrecht auf der Höhe unserer Zeit. Dazu zählt insbesondere auch ein Unterhaltsrecht, das den Lebenswirklichkeiten vieler Trennungsfamilien in unserem Land gerechter wird. Oft wollen sich beide Elternteile bei der Erziehung der Kinder engagieren - auch wenn die Partnerschaft auseinandergegangen ist. Für das Kindeswohl ist das meistens ein großer Gewinn. Das derzeitige Unterhaltsrecht trägt dem noch nicht angemessen Rechnung. Das wollen wir ändern. 

Ein partnerschaftliches Betreuungsmodell stärkt die gleichberechtigte Teilhabe beider Elternteile am Leben des Kindes. Das fördert die emotionale Bindung des Kindes zu beiden Elternteilen und ist in vielen Fällen im Sinne des Kindeswohls. Deshalb wollen wir beidseitige Betreuungsmodelle stärker im Unterhaltsrecht berücksichtigen.

Freundliche Grüße

Dr. Marco Buschmann MdB

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