![Marco Buschmann Portrait von Marco Buschmann](/sites/default/files/styles/politician_teaser_xsmall/public/politicians-profile-pictures/profilbild-marco0.png?itok=8x0miuJi)
183 Abs. 1 StGB bedroht einen Mann mit Strafe, der eine andere Person durch eine exhibitionistische Handlung belästigt. Nacktheit als solche ist nicht tatbestandsmäßig.
Dr. Marco Buschmann MdB / Fotografin: Julia Deptala
183 Abs. 1 StGB bedroht einen Mann mit Strafe, der eine andere Person durch eine exhibitionistische Handlung belästigt. Nacktheit als solche ist nicht tatbestandsmäßig.
Auch Maßnahmen mit vergleichsweise geringer Eingriffstiefe wie das Maskentragen müssen im Rechtsstaat sorgfältig begründet werden können.
Vorbereitet sein – Verhältnismäßigkeit wahren – vulnerable Personen schützen: An diesen drei V orientiert sich der Vorschlag für eine Fortentwicklung des Infektionsschutzgesetzes.
Dieser unentgeltliche Beförderungsanspruch gehört zur verfassungsrechtlich geschützten Amtsausstattung der Abgeordneten.
Vorbereitet sein – Verhältnismäßigkeit wahren – vulnerable Personen schützen: An diesen drei V orientiert sich der Vorschlag für eine Fortentwicklung des Infektionsschutzgesetzes.
Statt die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes noch stärker zur Kasse zu bitten, plädieren wir dafür, insbesondere Gering- und Mittelverdiener steuerlich massiv zu entlasten.