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Marco Buschmann
FDP
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Frage von Jochen T. •

Warum kritisieren die Landesrechnungshöfe Sachsen und Ba-Wü, das die Justizministerien bei der Korruptionsbekämpfung blockieren und Reformvorschläge verhindern?

Für Bürgergeld-Leistungen ist das Jobcenter zuständig. Jobcenter sind keine gemeinnützige Vereine, sondern Behörden, die im Sinne des Gesetzgebers für Hilfesuchende zuständig sind. Der Verein Correctiv ist der Frage nachgegangen, wohin Strafgelder bei eingestellten Strafverfahren landen. Das Ergebnis: Zum Beispiel bei den Jobcentern.
Landesrechnungshöfe kritisieren Praxis der Justiz
Die Landesrechnungshöfe von Sachsen und Baden-Württemberg kritisieren das Vorgehen der Justiz. Das Geld aus Strafverfahren muss das Geld transparenter verteilt werden, so die Forderung der Prüfer. Das soll Korruption in der Justiz vorbeugen. Bislang scheiterten entsprechende Reform-Vorschläge vor allem an Blockaden der Justizministerien.
https://www.gegen-hartz.de/news/jobcenter-erhalten-tausende-euro-strafgelder

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr T.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.

Die Einstellung von Ermittlungsverfahren kann in bestimmten Fällen mit der Auflage verbunden werden, einen Geldbetrag zugunsten einer gemeinnützigen Einrichtung oder der Staatskasse zu zahlen. Eine solche Möglichkeit besteht auch bei der Aussetzung einer Freiheitsstrafe zur Bewährung. 

Welche Stelle mit dem Geldbetrag bedacht werden soll, ist von der Staatsanwaltschaft bzw. dem Gericht festzulegen. Dabei berücksichtigt es beispielsweise die Art der Straftat. Die gesetzliche Regelung ermöglicht es, dass eine Vielzahl gemeinnütziger Einrichtungen profitieren können. Welche Stellen als gemeinnützig gilt, ist von den Gerichten zu entscheiden.

Erfolgt die Auswahl der gemeinnützigen Einrichtung gegen einen Vorteil, kann eine Korruptionsstraftat vorliegen. Ein solcher Fall wurde auch bereits abgeurteilt. Insofern ist die Rechtslage klar. Darüber hinaus werden auch zunehmend die Auswahlentscheidungen transparent gemacht. Im Übrigen bitte ich um Ihr Verständnis, dass ich die Empfehlungen der Landesrechnungshöfe der Länder Baden-Württemberg und Sachsen als unabhängige Organe der Länder nicht kommentieren kann.  

Freundliche Grüße

Dr. Marco Buschmann MdB

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