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Marco Buschmann
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Frage von Adam M. •

Änderung des Namensrechts auch rückwirkend geplant?

Sehr geehrter Herr Buschmann,
man hat es in den Medien immer wieder vernommen, dass das Namensrecht endlich reformiert werden soll. In unserem Umfeld warten jedoch einige mit dem heiraten, weil Sie nicht wissen, ob das reformierte Recht dann auch rückwirkend angewandt werden kann? Ich erwarte keine verbindliche Zusage, aber ist es denn wenigstens geplant, dass es rückwirkend für bereits verheiratete Paare und deren Kinder anwendbar ist? Oder ist das ohnehin rechtlich so gegeben?

Vielen Dank!

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr M.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.

Für uns Freie Demokraten ist klar: Das deutsche Namensrecht ist nicht mehr zeitgemäß.

Wir setzen uns für mehr Gestaltungsspielraum und Wahlfreiheit ein und trauen es den Menschen zu, die für sie passende Lösung selbst zu finden. Bürokratische, langwierige Verfahren sollen der Vergangenheit angehören.

Das Namensrecht soll daher modernisiert werden und die Funktion des Namens als Ausdruck individueller Identität stärker betonen. Zu Details des Vorschlags kann ich an dieser Stelle noch keine verbindliche Aussage treffen.  Das Bundesministerium der Justiz wird zeitnah einen Entwurf vorlegen, der diesem Anliegen Rechnung tragen und die Schilderungen von Betroffenen einbeziehen wird.

Freundliche Grüße

Dr. Marco Buschmann MdB

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