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Frage von Nico K. •

Energiekostenzuschuss für Umschüler - Von der DRV bekommt man zu hören das alles Automatisch berechnet wird sobald die Gesetzliche Grundlage vorliegt. Gibt es sowas oder bekommen Umschüler nichts?

Guten Tag,

Hr. J. hat am 14 Februar eine klare Frage gestellt und nach einem Energiekostenzuschuss bzw. der Energiekostenpauschale für Umschüler gefragt.
Diese ist nicht Beantwortet worden, sondern es wurde ein Allgemeintext geschrieben, was soll sowas!?!
Ich bin auch Umschüler und bekomme den Mindestsatz. Ich habe noch keinen Zuschuß oder eine Entlastung bekommen aber meine Frau und ich sollen für unsere 3 Köpfige Familie ab März 327,50€ monatlich Gasabschlag zahlen und da ist schon die Gaspreisbremse eingerechnet. Ich spüre keine entlastung sondern immer nur steigende Preise.
Ich weiss nicht mehr wie man alles bezahlen soll!

Von der DRV bekommt man zu hören das alles Automatisch berechnet wird sobald die Gesetzliche Grundlage vorliegt. Gibt es sowas oder bekommen Umschüler nichts?

Mit freundlichen Grüßen
Nico K.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr K.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.

Die hohen Energiepreise belasten die Haushalte und Unternehmen enorm. Die Bundesregierung hat daher seit dem Frühjahr drei umfangreiche Entlastungspakete in Höhe von 95 Milliarden Euro geschnürt und einen Abwehrschirm von 200 Milliarden aufgespannt. Zusammen umfasst das Budget nun knapp 300 Milliarden Euro.

Eine Maßnahme von vielen war die Energiepauschale. Diese zielte namentlich  auf einkommenssteuerpflichtige Arbeitnehmer. Eine Umschulung ist in vielen verschiedenen Konstellationen denkbar. Immer gilt jedoch: Dort wo keine Lohnfortzahlung stattfindet greift das umfangreiche Netz sozialer Sicherungen. Für den Winter 2022/23 und das gesamte Jahr hat die Bundesregierung eine Reihe weiterer Entlastungsmaßnahmen auf den Weg gebracht.

Zu nennen ist hier insbesondere die Gaspreisbremse. Aber auch der Heizkostenzuschuss wurde erhöht. Zusätzlich wird es eine Härtefallregelung für Mieter und Wohnungseigentümer geben, die andere Energieträger nutzen. Hinzu tritt die Strompreisbremse, mit denen sämtliche Haushalte entlastet werden. Weitere Maßnahmen wie die Erhöhung des Grundfreibetrages der Einkommenssteuer und die Anpassung von Kindergeld und Kinderfreibetrag stellen eine breite Entlastung der Bürgerinnen und Bürger dar.

Die Bundesregierung lässt die Bürger mit den steigenden Energiekosten nicht allein. Durch unsere Maßnahmen entlasten wir zielgerichtet wo es nötig ist.

Freundliche Grüße

Dr. Marco Buschmann

Mitglied des Deutschen Bundestages

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