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Antwort von Marco Buschmann
FDP
• 01.11.2022

Die Frage, für welchen Monat laufende Einnahmen zu berücksichtigen sind, wird nicht durch § 9, sondern § 11 SGB II geregelt. § 11 Abs. 2 SGB II bestimmt, dass laufende Einnahmen für den Monat zu berücksichtigen sind, in dem sie zufließen.

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