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Frage von Maike H. •

Abgeordnetenentschädigung: Bezugsgröße ist IMMER ein Bundesrichteramt; Abgeordnete ohne Berufsausbildung oder Studium erhalten die vollen Bezüge plus Pensionsanspruch. Sehen Sie Manipulationsgefahr ?

www. bundestag.de:
Das am 16. Juli 2014 in Kraft getretene Dreißigste Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes wählt die einfachen Richter bei einem obersten Gerichtshof des Bundes als Bezugsgröße.

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau H.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.

Die Übernahme eines Abgeordnetenmandats im Deutschen Bundestag ist eine verantwortungsvolle und zeitlich herausfordernde Aufgabe. Die Abgeordneten sind Vertreter des ganzen Volkes. Die Einführung von Diäten im Jahre 1906 bezweckte, allen Bürgern eine politische Kandidatur zu ermöglichen, nicht nur denjenigen, die über ein entsprechendes Vermögen verfügen. Zugleich sichern Diäten auch die Unabhängigkeit der Abgeordneten und beugen finanziellen Abhängigkeiten vor.

Die Höhe der Diäten orientierte sich ursprünglich an der Besoldung der Bundesrichter (Besoldungsgruppe R6). Aktuell liegt diese bei 10.600,22 Euro, während die nunmehr angepassten Diäten 10.323,29 Euro betragen. Die monatliche Diät wird jedes Jahr zum 01. Juli angepasst. Diese Anpassung orientiert sich an der Entwicklung des vom Statistischen Bundesamt ermittelten Nominallohnindex und damit an der Entwicklung der allgemeinen Lohnentwicklung. Damit erfolgt die Anpassung nach objektive Größen automatisch, ohne dass hier ein Spielraum der Abgeordneten für höhere Anpassungen bestünde.

Freundliche Grüße

Dr. Marco Buschmann

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